Mehrere Gesetzesbücher stellvertretend für das ABGB

ABGB

Beim ABGB handelt es sich um das Allgemein bürgerliche Gesetzbuch. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und befasst sich somit mit dem Eigentumsrecht, dem Besitzrecht, dem Personenrecht, dem Familienrecht, dem Erbrecht, dem Vertrags- und Schadenersatzrecht usw.

Wann trat das ABGB in Kraft?

Das Allgemein bürgerliche Gesetzbuch hat eine lange Geschichte hinter sich und trat bereits im Jahr 1812 in Kraft. Dennoch ist es heute nach wie vor wichtigste Gesetzbuch des Zivilrechts in Österreich. Es handelt sich um ein allgemeines, einheitliches und verbindliches Recht (Bundesgesetz), das die Privatrechte der Einwohner des Staates regelt. 1914, 1915 und 1916 kam es zu größeren Teilnovellen, welche stärkere Veränderungen mit sich brachten. Reformen erfolgten in den 1970er Jahren (zB Familienrecht) und 2017 (Erbrechts-Änderungsgesetz).

Wo finde ich den Gesetzestext?

Die gesamte Rechtsvorschrift des Allgemein bürgerlichen Gesetzbuches kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden.

Hier findest du den Link zum Gesetzestext.

Was bedeutet „dispositives Recht“?

Vielleicht hast du vom Begriff dispositives Recht in Bezug auf das ABGB schon einmal gehört. Das ABGB ist überwiegend dispositiv – das heißt, es ist nachgiebig und nicht zwingend. Anhand von vertraglichen Vereinbarungen kann davon abgewichen werden. Es gibt jedoch auch bei dieser Abweichung Grenzen, zB wenn es um sogenannte „versteckte Klauseln“ geht (denk dabei etwa an bestimmte Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

Wo finden sich im ABGB mietrechtliche Bestimmungen?

Den mietrechtlichen Bestimmungen widmet sich das Gesetz m Rahmen der Bestandverträge (§§ 1090 usw.). Das ABGB ist ein Generalgesetz und somit Basis für rechtliche Bestimmungen – zusätzlich wird das Mietrecht im Spezialgesetz des Mietrechtsgesetzes geregelt. Ob und in welcher Form das Mietrechtsgesetz zur Anwendung kommt, hängt davon ab, ob es sich um den Vollanwendungsbereich, den Teilanwendungsbereich oder um eine sogenannte Vollausnahme vom Mietrechtsgesetz handelt. Das ist davon abhängig, in welchem Gebäude sich die Wohnung befindet, die vermietet wird (bzw. wann dieses Gebäude errichtet wurde). Aber selbst im Vollanwendungsbereich des MRG ist es so, dass Bereiche, die im Mietrechtsgesetz nicht geregelt werden, ihre Regelungen im ABGB finden.

Welche Mietverträge sind sogenannte ABGB-Verträge?

Mit ABGB-Verträgen sind die sogenannten Vollausnahmen gemeint – das heißt, dass das Mietrechtsgesetz für Mietverträge, die sich in einem Vollausnahme-Gebäude befinden, weder ganz noch teilweise durch das Mietrechtsgesetz geregelt werden.

 

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