Wohngebiet ist Wohngebiet und fertig. Stimmt das? Nein! Das Gesetz besagt was anderes, indem es zwischen den Nutzungsarten Allgemeines Wohngebiet (WA) und Reines Wohngebiet unterscheidet. Aber was darf man in den Gebieten genau bauen und inwiefern unterscheiden sie sich voneinander? Das erfährst du hier.
Was ist ein Allgemeines Wohngebiet?
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz legt fest, welche Nutzungsarten für Bauland-Gebiete im Flächenwidmungsplan ausgewiesen werden können. Bei den Wohngebieten wird, wie in der Einleitung schon erwähnt, zwischen dem Allgemeinen und dem Reinen Wohngebiet unterschieden. Mehr zu Letzterem erfährst du, wenn du auf den Begriff klickst. Hier widmen wir uns im wahrsten Sinne des Wortes dem Allgemeinen Wohngebiet.
Das Gesetz definiert das, was im Reinen Wohngebiet möglich ist, strenger, als das, was im Allgemeinen Wohngebiet möglich ist. Der Fokus liegt auch im Allgemeinen Wohngebiet auf Gebäude, die vornehmlich für Wohnzwecke bestimmt sind – allerdings ist hier eine vielfältigere Auswahl an anderen Nutzungen zulässig, als beim Reinen Wohngebiet. Im Allgemeinen Wohngebiet gehen die Möglichkeiten über die reine Abdeckung der tagtäglichen Bedürfnisse der Bewohner des Gebiets hinaus: Neben Schulen, Kindergärten und Kirchen, die auch im Reinen Wohngebiet erlaubt sind, dürfen im Allgemeinen Wohngebiet zusätzlich auch Gebäude und Einrichtungen errichtet werden, die die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung abdecken. Dazu gehören Geschäfte, Gärtnereien, Gasthäuser, Garagen und sonstige Betriebe aller Art. Wichtig ist auch hier, dass diese Bauten nicht dem Wohncharakter des Wohngebietes widersprechen und dass von diesen keine Belästigungen für die Bewohner:innen ausgehen.
Wie erkenne ich das allgemeine Wohngebiet im Flächenwidmungsplan?
Die Planzeichenverordnung der Landesentwicklung Steiermark spricht von „Zinnoberrot“, für uns ist es ein Orange. Zusätzlich findest du in den Baulandgebieten, die Allgemeine Wohngebiete sind, die Abkürzung WA (und daneben bzw. darunter meist die Angabe zur mindest- und höchstzulässigen Bebauungsdichte). Übrigens: Die Grenzen für die Baudichte sind im Allgemeinen Wohngebiet in der Regel höher als im Reinen Wohngebiet. Bei Allgemeinen Wohngebieten findet man in Graz auch Mindestdichten von 0,6 und Höchstdichten von bis zu 1,4. Bei einer Kombination mit einem Kerngebiet (sogenannte Nutzungsüberlagerung zweier Nutzungsarten), was im Grazer Stadtzentrum nicht ungewöhnlich ist, sogar Mindestdichten von 0,8 und Höchstdichten bis zu 2,5.