Feriengebiet in einem Auszug eines Flächenwidmungsplans

Ferienwohngebiet

Was Ferien sind, ist dir vermutlich klar. 🙂 Ein Ferienwohngebiet war eines von vielen der von der Steiermärkischen Landesregierung festgelegten Bauland-Gebiete. Seit der Novelle des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes im Jahr 2022 wird das Ferienwohngebiet nun „Zweitwohnsitzgebiet“ genannt. Worum es sich dabei genau handelt und welche Bebauung dort erlaubt ist, regelt das Raumordnungsgesetz. Mehr dazu liest du hier.

Was ist ein Ferienwohngebiet?

Neben den viel häufiger vorkommenden Wohnbaugebieten (Allgemeines Wohngebiet, Reines Wohngebiet, Dorfgebiet), dem Kerngebiet, dem Gewerbegebiet, dem Kurgebiet, dem Erholungsgebiet usw. gibt es auch das Ferienwohngebiet.

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz legt fest, dass Zweitwohnsitzgebiete eigene Gebiete sind, die der Errichtung von Zweitwohnsitzen dienen (deshalb vermutlich auch die Umbenennung des Baulandgebietes, um die Begriffe zu vereinheitlichen). Zusätzlich sind Nutzungen erlaubt, die der Deckung der täglichen Bedürfnisse der Bewohner:innen des Gebietes dienen. Das Gesetz schreibt vor, dass das Verhältnis von Zweitwohnsitzen zu den Hauptwohnsitzen im jeweiligen Gemeindegebiet den Faktor 1 nicht überschreiten darf. Dieser Faktor kann jedoch von der Gemeinde herabgesetzt werden.

Spannender Exkurs: Damit der Wohn- und Wirtschaftsbedarf der ortsansässigen Bevölkerung gesichert wird, wurden in der Steiermark einige Gebiete festgelegt, in denen keine Zweitwohnsitze begründet werden dürfen – bei diesen handelt es sich um sogenannte Beschränkungszonen für Zweitwohnsitze (siehe auch: Vorbehaltsgemeinden).

Wie werden Zweitwohnsitzgebiete im Flächenwidmungsplan visualisiert?

In den meisten steirischen Flächenwidmungsplänen findest du für das Gebiet nach wie vor die Aufschrift FW, also die Abkürzung für das Ferienwohngebiet. Das liegt daran, dass es seit der Novelle des Raumordnungsgesetzes im Jahr 2022 in vielen steirischen Gemeinden keine neue Version des Flächenwidmungsplanes gegeben hat. Lass dich dadurch nicht verwirren – alles, was in den Plänen als Ferienwohngebiet benannt wird, gilt heute als Zweitwohnsitzgebiet. Die Flächen der Zweitwohnsitzgebiete sind dunkelrosa eingefärbt.

Ein Feriengebiet in der Flächenwidmung von Schladming
Hier siehst du links oben einige Ferienwohngebiete (FW, dunkelrosa) sowie rechts oben eine Widmungskombination aus Ferienwohngebiet und Erholungsgebiet (EH) in der Stadtgemeinde Schladming. Quelle: Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Schladming.

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