Hier ist chillen auf jeden Fall erlaubt, aber was heißt das eigentlich genau? Das Erholungsgebiet ist eines der Bauland-Gebiete, die im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz beschrieben und im Flächenwidmungsplan ausgewiesen werden. Welche Gebäude in einem Erholungsgebiet erlaubt sind und wie sich dieses sonst noch auszeichnet, erfährst du in diesem Glossarartikel.
Was ist ein Erholungsgebiet?
Als Erholungsgebiet werden jene Flächen gekennzeichnet, die in erster Linie der touristischen Beherbergung dienen. Hier sind nur Gebäude erlaubt, die dem Tourismus dienen bzw. für die Aufrechterhaltung von Tourismuseinrichtungen notwendig sind (zB auch erforderliche Dienstwohnungen für die Mitarbeiter:innen in Hotels, Pensionen, Gasthöfen mit Zimmern, Gästezimmer-Betrieben usw.), sofern diese mit dem Betrieb eine bauliche Einheit bilden. Ein Beispiel gefällig? Stell dir einfach ein Gebäude vor, in dem sich ein großes Hotel mit vielen Zimmern befindet, welches in einem Baulandgebiet liegt, das der Erholung dient. Wohnungen oder Zimmer, in denen die Bediensteten des Hotelbetriebs (manchmal auch nur für eine Saison) nächtigen bzw. untergebracht sind, welche sich ebenfalls im Hotelgebäude befinden, sind in diesem Gebiet erlaubt.
Übrigens: Ganz oben im Titelbild dieser Begriffserklärung siehst du einen Auszug aus dem Flächenwidmungsplan der touristisch höchst interessanten Stadtgemeinde Schladming. In den Erholungsgebieten befinden sich mehrere Hotels.
Wie wird es im Flächenwidmungsplan ausgewiesen?
Sowohl das Kurgebiet (hautfarbene Flächenwidmung), als auch das Ferienwohngebiet (dunkelrosarote Flächenwidmung) und das Erholungsgebiet mit der hellrosaroten Färbung liegen in einem ähnlichen Farbspektrum. Dies ergibt Sinn, stehen sie sich aus thematischer Sicht ebenso nah. Beim Erholungsgebiet findest du die Aufschrift „EH“ und häufig die mindest- und höchstzulässige Baudichte.