Das Firmenbuch ist dem Grundbuch ganz ähnlich – es besteht nämlich auch aus einem Hauptbuch und aus einer Urkundensammlung. Im Gegensatz zum Grundbuch wird es jedoch nicht am Bezirksgericht geführt, sondern von den Landesgerichten verwaltet (in Graz beim Landesgericht für Zivilrechtssachen). Ebenso wie das Grundbuch ist das Firmenbuch ein öffentliches Register. Auszüge können gegen einen Kostenersatz beispielsweise online abgerufen werden. Mehr zum Firmenbuch erfährst du in diesem Glossarartikel.
Welche Daten enthält das Firmenbuch?
Das Firmenbuch, welches früher als Handelsregister bezeichnet wurde, ist ein öffentlich einsehbares Verzeichnis über Unternehmen und dient der Offenlegung verschiedenster Informationen, die aus unternehmensrechtlicher Sicht offenzulegen sind. Beispiele hierfür sind: Firmenbuchnummer, Firma (dabei handelt es sich um den Namen des Unternehmens), Rechtsform, Sitz des Unternehmens bzw. Anschrift des Unternehmens, Geschäftszweig, Angabe von Zweigniederlassungen, Hinweise zu Insolvenzverfahren, Hinweise zu Prokuristen, falls solche eingesetzt werden usw.
Gesellschaften müssen außerdem
- die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der vertretungsbefugten Organe,
- das Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages,
- Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Gesellschafter:innen,
- Eintragungen zu etwaigen Liquidationsverfahren,
- die Höhe des Stammkapital bzw. der bereits geleisteten Einzahlungen,
- die veröffentlichten Jahresabschlüsse usw. angeben.
Ziel des Firmenbuchs ist in erster Linie, dass jeder die Möglichkeit hat, relevante Informationen über die darin eingetragenen Unternehmen einzuholen (zum Zwecke des Geschäftsverkehrs).
Wie setzt es sich zusammen?
Wie oben bereits geschrieben setzt sich das Firmenbuch aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung zusammen. Im Hauptbuch befinden sich die Firmenbucheintragungen, während die Urkundensammlung sämtliche Urkunden enthält, die den Eintragungen zugrunde liegen. Beispiele für solche Urkunden wären ein Gesellschaftsvertrag, die Bilanz eines Unternehmens usw.
Wer wird eingetragen?
Verpflichtend eintragen lassen müssen sich Kapitalgesellschaften, sprich GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und Aktiengesellschaft (AG). Dasselbe gilt für Personengesellschaften, wie Offenen Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG), sowie für Genossenschaften. Sofern sie Zweigniederlassungen in Österreich führen, müssen sich auch ausländische Rechtsträger verpflichtend eintragen lassen.
Einzelunternehmen können sich ins Firmenbuch eintragen lassen, müssen jedoch nicht. Für sie besteht die Pflicht, sich ins Firmenbuch eintragen zu lassen, erst dann, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen höheren Umsatz als je € 700.000,- erreichen oder in einem Jahr einen Umsatz von über € 1.000.000,-.
Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) gilt, dass diese sich nicht ins Firmenbuch eintragen lassen können, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.
Was ist die Firmenbuchnummer?
Die Firmenbuchnummer wird einmalig an einen Rechtsträger vergeben, damit er deutlich identifiziert werden kann. Man erhält sie, sobald man sich ins Firmenbuch eintragen lässt.
Wo kann ein Firmenbuchauszug abgefragt werden?
Das ist für jeden möglich, da es sich um ein öffentliches Verzeichnis handelt. Einen Firmenbuchauszug kann man entweder bei einem / einer Notar:in, bei einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt oder bei Wirtschaftstreuhänder:innen anfordern. Darüber hinaus kann man die Firmenbuchabfrage auch bei diversen Verrechnungsstellen im Internet durchführen, die vom Justizministerium dazu befugt wurden.