Als Liegenschaft werden in Österreich bebaute und unbebaute Bodenparzellen (also Grundstücke) bezeichnet. Eine Liegenschaft kann ein Grundstück oder mehrere Parzellen umfassen. Grundstückskomplexe können genauso wie einzelne Grundstücke einen eigenen Grundbuchskörper bilden (es werden also mehrere Grundstücke in einer Einlagezahl zusammengefasst oder der die Einlagezahl betrifft nur ein Grundstück). Auch mehrere Gebäude, die eine funktionale Einheit bilden, werden mit dem Begriff bezeichnet.
In welchen Bereichen kommt der Begriff häufig vor?
Im Grundbuch werden Grundstücke (eines oder mehrere gemeinsam) in Einlagezahlen eingeteilt. In jeder Einlagezahl finden sich die wichtigsten Informationen zu einer bestimmten Liegenschaft. Als Überbegriff spricht man pro selbstständigem Grundbuchskörper von der Liegenschaft und kann somit im Grundbauchauszug feststellen, welche Grundstücke genau zu dieser gehören (Angabe der Adressen und Flächenausmaße), wer die Eigentumsrechte daran hat, ob es damit verbundene Rechte oder Lasten (zB Dienstbarkeit oder Belastungs- und Veräußerungsverbot, Vorkaufsrecht) gibt und vieles mehr.
Ein weiterer Bereich, in dem der Begriff häufig vorkommt, ist das Wohnungseigentum. Die einzelnen Wohnungen, an denen Wohnungseigentum begründet wurde, sowie die allgemeinen Teile des Mehrparteienhauses (denke etwa an das Stiegenhaus, Gänge usw.) bzw. des Grundstückes (diverse Außenflächen), auf dem sich das Gebäude befindet, zählen zu dem, was als „Liegenschaft“ bezeichnet wird. Als Wohnungseigentümer hat man nicht nur das Recht, die eigene Wohnung ausschließlich zu nutzen, sondern man ist zusätzlich auch Miteigentümer:in allgemeinen Teile an der Gesamtliegenschaft.
Welche Teile gehören zu den allgemeinen Teilen einer Liegenschaft im WEG?
Zu den allgemeinen Teilen einer Liegenschaft im Wohnungseigentum gehören die Stiegenhäuser, Dächer, Fassaden, Heizungsräume, Fahrradabstellplätze, Müllräume, Müllplätze, Verkehrsflächen, Kinderwagenabstellplätze usw. Diese gehören somit zu der Gesamtliegenschaft.
Wie wird der Begriff noch verwendet?
In Deutschland wird der Begriff etwas anders verwendet als in Österreich. Dort unterscheidet man die Bezeichnung vom Begriff des Anwesens. Ein unbebautes Grundstück gilt in unserem Nachbarland als Liegenschaft, während ein bebautes Grundstück als Anwesen bezeichnet wird.