Zwei Holzmännchen schütteln sich die Hände (Symbol für Nebenkosten beim Immobilienkauf)

Nebenkosten

Es ist ein typisches Immo-Thema: Die Nebenkosten beim Verkauf bzw. bei der Vermietung einer Immobilie. Insbesondere bei ersterem gibt es Einiges zu beachten. Welche Kosten auf die jeweilige Vertragspartei zukommen erklären wir dir hier.

Was versteht man generell unter Nebenkosten?

Unter Nebenkosten versteht man die Kosten, die buchstäblich neben den Hauptkosten eines Rechtsgeschäfts, wie etwa einem Verkauf oder einer Vermietung, zu bezahlen sind. Sich einen Überblick über die anfallenden Nebenkosten beim Immobilienverkauf bzw. beim Immobilienkauf zu machen, ist genauso sinnvoll, wie es auch bei der Miete gilt. Immerhin kommt man um diese Kosten nicht herum und man muss diese genauso ins Gesamtbudget einplanen, wie auch die Hauptkosten, die für den Vertrag zustande kommen. Fakt ist: Zum Kaufpreis bzw. zum monatlichen Mietzins kommen immer noch weitere Kosten hinzu.

Welche Nebenkosten sind beim Verkauf einer Immobilie zu zahlen?

Beim Verkauf einer Immobilie fallen in der Regel als Nebenkosten noch einmal ca. 10 bis 12 % des Kaufpreises an Nebenkosten an. Diese gliedern sich aus folgenden Bestandteilen:

Wer zahlt die Nebenkosten beim Immobilienverkauf?

Den Großteil der Nebenkosten hat die / der Käufer:in zu bezahlen. Für die rechtzeitige Abgabe der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt haften beide Vertragsparteien gleichermaßen, aber auch diese wird in der Praxis meist von der Käuferin / dem Käufer bezahlt.

Für die Maklerprovision kommen je nach Vereinbarung, jedoch in der Praxis in den meisten Fällen, beide Vertragsparteien auf.

Die / Der Verkäufer:in hat auf jeden Fall für die Immobilienertragsteuer aufzukommen, sofern es zu keiner Steuerbefreiung kommt.

Welche Nebenkosten sind bei der Vermietung einer Immobilie zu zahlen?

Bei der Vermietung einer Immobilie kommt es ebenfalls zu Nebenkosten. Diese sind folgende:

  • Vertragserrichtungskosten (= Kosten für Rechtsanwältin / Rechtsanwalt bzw. Notar:in)
  • Provision, falls ein:e Makler:in mit der Vermittlung beauftragt wurde (für die Höchstgrenzen klicke auf den Begriff „Provision“)
  • Kaution: In der Regel handelt es sich dabei um 3 Bruttomonatsmieten.
  • Kosten für diverse Ablösen (Investitionsablöse, Möbelablöse etc.)
  • Vergebührung des Mietvertrages (auch: Rechtsgeschäftsgebühr): Diese beträgt 1 % der auf die vereinbarte Vertragsdauer entfallenden Bruttomonatsmiete. Dies gilt jedoch nicht für den Abschluss von Mietverträgen zu Wohnzwecken – die Vergebührung von Wohnmietverträgen wurde im Jahr 2017 abgeschafft. Somit gilt die Vergebührung nur beim Abschluss von Mietverträgen für Geschäftsräume.

Wer trägt die Nebenkosten bei der Vermietung einer Immobilie?

Für die Maklerprovision kommen je nach Vereinbarung, jedoch in der Praxis in den meisten Fällen, beide Vertragsparteien auf. Die Kosten für Ablösen, eine etwaige Vergebührung und die Kaution sind von der Mieterin / dem Mieter zu tragen.

Tipp: Wirf einen Blick auf unseren Download-Bereich. Dort findest du die Nebenkostenübersichten zu Verkauf und Vermietung zum Downloaden, falls du dir diese näher ansehen möchtest.

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