Vom Begriff „Altlasten“ hast du noch nie gehört? Gut möglich, solltest du jedoch vorhaben, ein Grundstück zu kaufen (oder auch zu verkaufen), solltest du dich auf jeden Fall damit beschäftigen. Bei Altlasten handelt es sich vereinfacht gesagt um verschiedene Altablagerungen, die dafür sorgen können, dass der Boden kontaminiert ist. Dadurch kann eine Gefahr für Menschen oder für die Umwelt ausgehen. Und selbstverständlich will man über solch eine wichtige Tatsache Bescheid wissen, bevor man kauft und auf diesem Grundstück zum Beispiel ein Einfamilienhaus baut. Mehr dazu, um welche Arten von Altlasten es sich handelt und wie du herausfinden kannst, ob ein bestimmtes Grundstück betroffen ist, erfährst du in diesem Blogartikel.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Altlasten?
In Österreich wurde im Jahr 1989 das sogenannte Altlastensanierungsgesetz eingeführt. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung von Altlasten, um Umweltgefährdungen bzw. die Ausbreitung von schädlichen Emissionen zu verhindern. Weiters werden Altlasten auch nach und nach saniert, sprich behoben. Dabei werden die Ursachen für die Umweltgefährdung beseitigt.
Das Gesetz untergliedert die Altlasten in zwei Bereiche: In Altablagerungen sowie in Altstandorte. Als Altablagerungen definiert er Ablagerungen von Abfällen, die entweder befugt oder unbefugt durchgeführt wurden (sprich: Deponien). Unter den Altstandorten versteht man jene Orte, an denen mit umweltgefährdenden Stoffen hantiert wurde, wo also davon auszugehen ist, dass von diesen Stoffen noch Rückstände vorhanden sind. Wie du dir denken kannst, ist beides für ein Grundstück nicht gerade ideal.
Weiters werden zu den Altlasten die durch die oben genannten Handlungen kontaminierten Böden wie auch kontaminiertes Grundwasser mitumfasst, sofern von jenen eine erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Was zählt zu den Altlasten, was zu Neuschäden?
Das oben genannte Gesetz bezieht sich nur auf Altlasten, die vor 1989 entstanden und umweltgefährdende und gesundheitsschädliche Auswirkungen haben können. Andere Kontaminierungen, also alle, die danach verursacht wurden, fallen unter die sogenannten „Neuschäden“.
Einige Beispiele für typische Altlasten sind:
- Mülldeponien (Hausmüll, gewerbliche Abfälle, Industriemüll, Bauschutt usw.)
- ehemalige Schottergruben, die mit Abfällen gefüllt wurden, die das Grundwasser kontaminieren
- Öl-Raffinerien, Heiz- und Gaswerke (zB Teerölbelastungen)
- Tanklager und Tankstellen (Mineralölrückstände aufgrund von falscher Lagerung, Lecks etc.)
- Klärschlammablagerungen aus Kläranlagen
- Sondermülldeponien, die unsachgemäß betrieben wurden
- chemische Produktionsstätten (zB Putzerei; Ablagerung von Lösungsmitteln, Pestiziden, Bleiche etc.)
- industriell genutzte Gelände, bei denen Schadstoffe unsachgemäß abgeleitet, gelagert und entsorgt wurden
Schadstoffe, die von solchen Altablagerungen und Altstandorten ausgehen, sind: Altöl, Asbest, Beton, Chemikalien aller Art (Kohlenwasserstoffe, Treibstoffe, Mineralöl), Schwermetalle (Chrom, Quecksilber, Blei), rüstungsspezifische Stoffe (Explosivstoffe, Brand- und Rauchstoffe) usw.
Wer widmet sich in Österreich dem Thema Altlasten?
In Österreich ist das Umweltbundesamt für die Aufzeichnung, Veröffentlichung und Behebung von Altlasten zuständig. Es führt das sogenannte Altlastenportal, wo sämtliche Informationen zu Altlasten geboten werden. Außerdem führt es eine Datenbank, in der Informationen zu Altablagerungen und Altstandorten eingetragen werden. Diese Informationen erhält das Umweltbundesamt von den Landesregierungen oder aufgrund der Recherche in historischen Quellen (Luftbilder, Gewerberegister usw.).
Meldet die Landesregierung eine Verdachtsfläche, so prüft das Umweltbundesamt, ob der Verdacht begründet ist oder nicht und setzt weitere Maßnahmen in Gang.
Was ist eine Verdachtsfläche?
Als Verdachtsfläche wird ein Ort bezeichnet, bei dem aufgrund einer bestimmten Nutzung in der Vergangenheit davon auszugehen ist, dass Kontaminierungen vorhanden sind. Die einzelnen Landesregierungen melden solche Verdachtsflächen an das Umweltbundesamt und dieses befasst sich näher damit und wertet aus, ob der Verdacht begründet ist und ob es sich tatsächlich um eine Altlast handelt oder nicht.
Das Umweltbundesamt tätigt aufgrund der Meldung der Fläche eine Ersteinschätzung: Ist zu erwarten, dass eine erhebliche Gesundheitsgefährdung von der Fläche ausgeht, so trägt das Umweltbundesamt diese in den Verdachtsflächenkataster ein.
Verdachtsflächen werden in der Folge vom Umweltbundesamt genau unter die Lupe genommen: Dabei werden der Untergrund der Fläche, die abgelagerten Abfälle bzw. Verunreinigungen und in vielen Fällen auch das Grundwasser untersucht. Dafür werden Proben entnommen, Böden analysiert, Bohrungen durchgeführt usw. Sind Schadstoffe vorhanden, wird genau erhoben, um welche es sich handelt und inwiefern von diesen Gefahren ausgehen. Es wird analysiert, wie sich diese Gefahren auf die Umgebung auswirken und auf welche genaue Fläche sich die Kontaminierungen auswirken.
Handelt es sich um erhebliche Umwelt- bzw. Gesundheitsgefahren, so weist das Umweltbundesamt diese Altlasten in der Altlastenverordnung aus. Diese wird auch als Altlastenatlas bezeichnet, der uns einen Überblick gibt, wo sich derartige Flächen befinden sowie alle erhobenen Informationen dazu bereitstellt.
Was passiert, wenn eine Altlast bestätigt wurde?
Das Umweltbundesamt legt fest, wie groß die Gefahr ist, die von der Fläche ausgeht und legt eine Prioritätenklasse für die Sanierung fest. Es wird zwischen drei Prioritätenklassen unterschieden – Klasse 1 ist jene mit der höchsten Priorität. Hier sollte also schnellstmöglich gehandelt werden.
Um erhebliche Gefahren zu beseitigen, werden Altlasten entweder saniert oder gesichert. Ist beispielsweise der Untergrund stark kontaminiert und ist dies möglich, so kann dieser ausgehoben werden und das kontaminierte Bodenmaterial weggeschafft werden. Der Untergrund wird dann durch nicht kontaminiertes Material ersetzt. Dabei fallen häufig Tonnen an kontaminiertem Material an und es handelt sich um sehr aufwändige und teure Maßnahmen, die sich jedoch absolut lohnen, wird dadurch die Ausbreitung der Schadstoffe gestoppt oder zumindest gehemmt. So können weitere schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen verhindert werden.
Auch nach erfolgter Sanierung oder Sicherung ist das Umweltbundesamt weiter tätig: Es beurteilt noch einmal, ob und zu welchem Grad die Schadstoff-Belastungen beseitigt werden konnten und ob es sich um ein ausreichendes Ausmaß handelt. Ist dies der Fall, wird die Altlast im Altlastenatlas als „saniert“ oder „gesichert“ bezeichnet.
Wie finde ich heraus, ob ein Grundstück eine Altlast aufweist bzw. als Verdachtsfläche ausgewiesen ist?
Du möchtest wissen, ob ein bestimmtes Grundstück Altlasten aufweist und ob diese bereits saniert wurden bzw. ob davon Gefahren ausgehen (und in welcher Art bzw. Dimension)? Auf der Website des Umweltbundesamtes findest du ein Altlastenverzeichnis, welches nach den Bundesländern sortiert ist. Möchtest du mehr zu den Altlasten in der Steiermark wissen, kannst du hier nachlesen.
Außerdem stellt das Umweltbundesamt eine Altlastenkarte (auch Altlasten-GIS) zur Verfügung, auf der alle Altlasten zu sehen sind. Sanierte oder gesicherte Altlasten werden im Altlasten-GIS grün gekennzeichnet; Altlasten, die noch nicht beseitigt wurden, werden mit einem roten Punkt eingezeichnet.
Willst du dich versichern, dass dein oder ein Grundstück, an dem du Interesse hast (oder einem Grundstück in der Nachbarschaft bzw. Umgebung) nicht als Verdachtsfläche vermerkt ist, kannst du mittels Angabe der Grundstücksnummer und der Katastralgemeinde (beide findest du beispielsweise auf dem Grundbuchauszug des Grundstücks) im Verdachtsflächenkataster danach suchen. Ist das Grundstück als Verdachtsfläche ausgewiesen, heißt das aber noch nicht, dass tatsächlich erhebliche Gefahren davon ausgehen. Dies kann erst in einer entsprechenden Untersuchung durch das Umweltbundesamt nachgewiesen werden. Viele Meldungen sind noch nicht im Verdachtsflächenkataster eingetragen bzw. sind noch nicht alle Verdachtsflächen erfasst.
Wieso ist es überhaupt wichtig, zu wissen, ob ein Grundstück im Verdacht steht oder belastet ist?
Erstens wegen der gesundheitlichen Gefahren, die vom Boden und vom Grundwasser des belasteten Grundstückes ausgehen können. Zweitens besteht die Gefahr, dass sehr teure Baumaßnahmen nötig werden oder bestimmte bauliche Maßnahmen überhaupt nicht möglich sind! Auch der Wert der Liegenschaft wird durch das Vorhandensein von Altlasten erheblich beeinflusst.
Das Nichtvorhandensein von Altlasten spielt übrigens auch bei der Kaufvertragserrichtung eine Rolle – dort findet man meistens den Hinweis, dass das Grundstück „frei von Altlasten“ verkauft wird.
Fazit
Die Gefahren, die von einer sogenannten Altlast oder einer Altablagerung ausgehen können, sind nicht zu unterschätzen. Diese können sich am betroffenen Standort über das Bodenreich erstrecken oder das Grundwasser betreffen und so ein immenses Schadenspotenzial für Mensch und Umwelt aufweisen. Deshalb ist es wichtig, zu checken, ob ein Grundstück betroffen ist und falls ja, um welche Art von Belastung es sich handelt und ob bereits Maßnahmen umgesetzt wurden, um die Gefahr zu bannen.
Unser Tipp, und das unabhängig davon, ob du ein Grundstück kaufen oder verkaufen willst, oder ob du wissen willst, was in der Nähe der Stand der Dinge ist: Informiere dich gut über die Historie des Grundstücks: Wie wurde das Grundstück früher genutzt (war beispielsweise ein Betrieb vorhanden und wenn ja welcher) und ist davon auszugehen, dass es durch eine bestimmte Nutzung belastet wurde? Falls es aus umwelt- / schadstofftechnischer Sicht nachteilig genutzt wurde, kommt es auch auf die Art der abgelagerten Abfälle, auf die Ablagerungszeiträume, auf die Art der Anlagen und verwendeten Stoffe, auf die Ausbreitungsmöglichkeiten der Schadstoffe usw. an.
Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, wendet sich direkt an das Umweltbundesamt und bittet um Auskunft zu der Fläche oder lässt vor dem Kauf ein Bodengutachten durchführen.