Von einer Photovoltaikanlage hast du ja bestimmt schon gehört oder selbige auf verschiedensten Dächern gesehen. Was ist aber eine Agri-Photovoltaikanlage? Wie du vielleicht schon vermutest, handelt es sich um eine Sonnenstrom-Anlage, die sich auf einem landwirtschaftlichen Grundstück befindet. Was genau es damit auf sich hat, erfährst du in diesem Glossarartikel.
Was ist eine Agri-Photovoltaikanlage?
Sie wird auch als Agri-PV abgekürzt und bietet den Vorteil, dass die betreffende Fläche bzw. Liegenschaft sowohl landwirtschaftlich genutzt werden kann als auch für die Stromproduktion durch eine Photovoltaikanlage. Was die Kultivierung betrifft, bietet sich ein großes Spektrum an: Von Sonderkulturen bis hin zu Ackerkulturen und Beweidung gibt es viele Möglichkeiten. Spezielle Photovoltaik-Montagesysteme machen die agrarische Nutzung möglich. Die Solarpaneele werden meist in Reihen auf eigens gefertigten Unterkonstruktionen auf Feldern angebracht. Bedingt durch die Größe der Anlagen lässt sich so Einiges an Energie produzieren.
Die Technologie wird immer beliebter, weil sie auch einen Zusatznutzen für den landwirtschaftlichen Anbau bringt – man denke an den Hagelschutz, Frostschutz und den etwaigen Schutz vor Dürreschäden, wenn ein gutes Konzept vorhanden ist.
Im Rahmen der notwendigen Energiewende und durch das Setzen auf erneuerbare Energien wird diese Form der Stromgewinnung durch Sonnenstrahlung immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Was sagt das Steiermärkische Raumordnungsgesetz zu Agri-PV-Anlagen?
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz definiert sie so, dass die landwirtschaftliche Hauptnutzung zwingend vorhanden sein muss. Es handelt sich um eine Kombination der Nutzung derselben Fläche für die landwirtschaftliche Produktion von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen (Hauptnutzung) und der Nutzung zur Stromproduktion (Sekundärnutzung). Außerdem besagt das Gesetz, dass die Anlagemodule gleichmäßig auf der Gesamtfläche verteilt sein müssen.
In Bezug auf das Verhältnis der Hauptnutzung (Landwirtschaft) wird festgelegt, dass mindestens 75 % der Landfläche für die Produktion von tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen genutzt werden müssen.
Agri-Photovoltaikanlagen zählen in der Steiermark ihrer Nutzung entsprechend aus raumordnungstechnischer Sicht zum Freiland (= Sondernutzung im Freiland), ebenso wie Spielplätze, Sportstätten, Gärtnereien, öffentliche Parkanlagen usw. und sind im Flächenwidmungsplan als grüne Flächen ausgewiesen. Werden PV-Anlagen im Freiland aufgestellt, so dürfen sie eine maximale Brutto-Fläche von 400 m² aufweisen; handelt es sich um eine Agri-Photovoltaikanlage, darf diese sich auf einer bewirtschafteten Fläche von maximal 0,5 ha erstrecken (zumindest zum aktuellen Stand; bitte beachte, dass diese Vorgaben sich immer wieder ändern können und sieh im aktuellen Gesetzestext nach).