Eigentum ist gleich Eigentum, oder? Nein, es macht natürlich einen Unterschied, ob einem eine Immobilie allein gehört oder gemeinsam mit jemand anderem. In Bezug auf das Eigentum von Immobilien gibt es unterschiedliche Arten. Eine Art ist die des Alleineigentums. Das Alleineigentum ist grundsätzlich vom Miteigentum abzugrenzen, welches sich wiederum in das ideelle / schlichte und in das Wohnungseigentum aufgliedert.
Was heißt Alleineigentum?
Alleineigentum bedeutet, dass nur eine einzige Person Eigentümer:in ist und somit auch allein über das betreffende Haus, die betreffende Wohnung, das betreffende Grundstück verfügungsberechtigt ist. Das heißt diese:r eine Eigentümer:in der Immobilie kann im Rahmen ihres / seines Eigentumsrechtes frei darüber verfügen, was mit ihrem / seinem Objekt passiert. Alle Entscheidungen, die die Wohnung, das Haus etc. betreffen, kann sie / er völlig frei und allein treffen und muss sich mit niemandem abreden. Zugleich trägt die / der Alleineigentümer:in jedoch auch volle und alleinige Verantwortung für ihr / sein Objekt.
Beispiel: Ein Ehepaar kauft sich gemeinsam ein Einfamilienhaus. Beide stehen im für die Durchführung des Kaufs errichteten Kaufvertrag, beide werden ins Grundbuch eingetragen. Kauft hingegen nur die Ehefrau das Haus und steht alleine im Kaufvertrag, wird auch nur sie als Alleineigentümerin ins Grundbuch eingetragen.
Wie erkenne ich, ob eine Immobilie einer Alleineigentümerin / einem Alleineigentümer gehört?
Wirf dazu einen Blick in den Grundbuchauszug der betreffenden Immobilie. Dort siehst du, ob nur ein:e Eigentümerin oder mehrere Eigentümer:innen eingetragen sind.
Was kann ein:e alleinige:r Eigentümer:in alles mit der Immobilie machen?
Die / Der Alleineigentümer:in kann ihre / seine Immobilie belasten, vermieten, verkaufen usw., ohne die Zustimmung von jemand anderem einholen zu müssen. Auch was die Bebauung, den Abbruch und diverse Umbauarbeiten angeht, muss sie / er sich von keiner / keinem weiteren Eigentümer:in eine Erlaubnis einholen. Selbstverständlich muss auch die / der alleinige Eigentümer:in einer Immobilie oder Liegenschaft behördliche Auflagen und Genehmigungen sowie das Gesetz beachten.