Als Baurecht wird das Recht bezeichnet, auf einem Grundstück eines anderen Grundstückeigentümers ein Gebäude zu errichten. Es handelt sich um ein dingliches Recht, was heißt, dass das Baurecht im Grundbuch eingetragen wird – es entsteht als grundstücksgleiches Recht überhaupt erst mit der Eintragung ins Grundbuch.
Was sind die grundsätzlichen Eigenschaften eines Baurechts?
Es muss auf die Dauer von mindestens 10 Jahren und auf die Dauer von maximal 100 Jahren abgeschlossen werden. Ein Baurecht kann für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke vergeben werden.
Es wird im Grundbuch ins C-Blatt der Liegenschaft eingetragen, auf dem sich das Bauwerk befindet. Parallel wird eine eigene Baurechtseinlage eröffnet.
Wie wird für ein Baurecht bezahlt?
In der Praxis wird bei der Einräumung des Rechts vom Berechtigten eine Gegenleistung in Form der Bezahlung einer Einmalzahlung an den Grundstückseigentümer geleistet. Darüber hinaus wird innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Baurechts ein laufender Bauzins bezahlt.
Nachdem das Baurecht ins Grundbuch eingetragen wird, unterliegt es gleich wie ein Grundstück der Grunderwerbsteuer, weshalb diese auch beim Erwerb eines Baurechts an das zuständige Finanzamt zu entrichten ist.
Was passiert nach Ablauf des Baurechts?
Nach Zeitablauf fällt das Bauwerk gegen die Zahlung einer Entschädigung in das Eigentum des Grundstücks-Eigentümers. Dieser muss zum Zeitpunkt der Beendigung – sofern nichts anderes vereinbart wurde – 25 % des Wertes des Baurechtes an den Bauberechtigten bezahlen.
Was ist Baurechtswohnungseigentum?
Es gibt auch die Möglichkeit, in einem aufgrund eines Baurechts errichtetem Gebäude Wohnungseigentum zu begründen. Dabei handelt es sich um das Baurechts-Wohnungseigentum.
Wie hoch sind die Provisionshöchstsätze bei der Vermittlung eines Baurechts?
Laut Immobilienmaklerverordnung dürfen für die Vermittlung eines Baurechts mit einer Laufzeit zwischen 10 und 30 Jahren maximal 3 % Provision verlangt werden, für ein Baurecht mit einer Laufzeit von über 30 Jahren maximal 4 % Maklerprovision. Bemessungsgrundlage ist der Bauzins, gerechnet auf die Dauer der vereinbarten Jahre (maximal jedoch 45 Jahre).