Von einem Darlehen hast du sicher schon öfter gehört. Dennoch wollen wir hier kurz erklären, worum es sich dabei genau handelt und inwiefern der Begriff für den Immobilienbereich relevant ist.
Was ist ein Darlehen?
Es handelt sich um einen Vertrag, der zwischen Darlehensgeber:in und Darlehensnehmer:in abgeschlossen wird. Die / Der Darlehensnehmer:in erhält dabei von der / vom Darlehensgeber:in eine verbrauchbare Sache (beispielsweise Geld) und kann darüber frei verfügen. Sie / Er verpflichtet sich zugleich dazu, nach einer bestimmten Zeit dieselbe Menge dieser Sache wieder an die / den Darlehensgeber:in zurückzugeben. Art und Qualität der Sache müssen dabei gleich sein.
Im Unterschied dazu geht es beim Bestandvertrag um unverbrauchbare Sachen (zB Wohnung, Auto).
Ist es entgeltlich?
Für die Zurverfügungstellung der Sache kann die / der Darlehensgeber:in Zinsen verlangen. Ein Darlehensvertrag kann entgeltlich oder unentgeltlich zustande kommen.
Was ist der Unterschied zum Kredit?
Die beiden Begriffe haben Einiges gemein, aber im Endeffekt handelt es sich nicht um dasselbe.
Das Darlehen ist eine bestimmte Form eines Kredites. Aus diesem Grund werden entsprechende Vereinbarungen häufig als Kredit- und Darlehensvertrag bezeichnet. Jedes Darlehen ist also ein Kredit, umgekehrt ist jedoch nicht jeder Kredit ein Darlehen. Es gibt noch viele weitere Kreditformen.
Das sind die wichtigsten Unterschiede:
- Die Laufzeiten sind bei Krediten kürzer: Kredite werden für maximal 4 Jahre vergeben. Darlehen sind eher langfristig gedachte Geldanleihen und laufen somit häufig über eine Zeitspanne von 10 bis 35 Jahre.
- Meistens sind die Summen bei Darlehen höher und entsprechend fallen auch geringere Zinsen an als bei Krediten.
- Bei Darlehen verlangt die / der Verleiher:in Sicherheiten, die ebenfalls zu den günstigeren Zinsen beitragen.
- Kredite werden in Österreich nur entgeltlich vergeben. Darlehen können entgeltlich oder unentgeltlich sein.
- Darlehen werden häufig für die Finanzierung von Immobilienkäufen abgeschlossen (siehe auch Hypothek).
Ursprünglich waren Darlehensverträge erst gültig, wenn die vereinbarte Sache übergeben wurde (zB Auszahlung der Geldsumme an die / den Darlehensnehmer:in). Es handelte sich aus gesetzlicher Sicht um einen Realvertrag. Inzwischen ist wie bei einem Kredit in Österreich schon der Abschluss des Vertrages gültig (= sogenannter Konsensualvertrag).
Welche Darlehensarten gibt es?
Man unterscheidet zwischen Gelddarlehen (Fremdfinanzierung) und Sachdarlehen (hier werden Sachen überlassen), die Darlehensnehmer:innen zum Gebrauch überlassen werden.