Wenn wir dir in unserem Immobilienglossar schon erklärt haben, was es mit dem Allgemeinen und dem Reinen Wohngebiet auf sich hat, was ein Kerngebiet oder ein Gewerbegebiet ist und was es mit den Industriegebieten auf sich hat, so macht es auch Sinn, darüber zu schreiben, was die Bauland–Widmung als Dorfgebiet bedeutet.
Was ist ein Dorfgebiet?
Falls du zu den anderen Baulandgebieten noch nichts gelesen haben solltest, beginnen wir hier noch einmal von vorne: Im Raumordnungsgesetz der Steiermark wird festgelegt, welche verschiedenen Bauland-Gebiete es und welche Nutzungsmöglichkeiten es dort gibt. Die Baulandgebiete werden schließlich in den Flächenwidmungsplänen der Gemeinden farblich gekennzeichnet. So erkennst du ganz schnell, in welchem Gebiet ein Grundstück liegt.
In erster Linie handelt es sich bei Dorfgebieten um Flächen, auf denen sich Gebäude befinden, die der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dienen. Darüber hinaus sind auch Wohnbauten, die nichts mit der Landwirtschaft zu tun haben, allerdings nur Gebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten. Auch Gebäude, die für religiöse, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Zwecke bestimmt sind und somit die entsprechenden Bedürfnisse der Bewohner:innen abdecken, sind dort erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass sie der Eigenart des Dorfgebietes nicht widersprechen und dass von ihnen keine Belästigungen für die Bewohner:innen ausgehen.
Wie wird es im Flächenwidmungsplan gekennzeichnet?
Ausgewiesen werden Dorfgebiete mittels ockerfarbenen Flächen sowie mit der Aufschrift „DO“. Wie bei den anderen Baulandgebieten auch steht meistens die mindest- und höchstzulässige Baudichte der jeweiligen Baulandfläche dabei.
Falls du dich fragst, was die strichlierten Kreis-Markierungen im oben veranschaulichten Beispiel aus dem Flächenwidmungsplan zu bedeuten haben: Dabei handelt es sich um eine Markierung von Tierhaltungsbetrieben. Rund um diese muss ein Geruchsschwellenabstand (äußere Markierung mit größerem Abstand zwischen den Linien) und ein Belästigungsbereich (innere Markierung des Kreises mit engerer Strichlierung) ausgewiesen werden. Nur Tierhaltungsbetriebe mit einer Geruchszahl über G = 20 müssen so gekennzeichnet werden. Ermittelt wird die Zahl je nach Stallgröße und wie viele Tiere maximal in diesen passen und orientiert sich an der Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen.