Im Rahmen der örtlichen Raumordnung haben in Österreich alle Gemeinden einen Flächenwidmungsplan zu erstellen und diesen in bestimmten zeitlichen Abständen zu aktualisieren. Vielleicht hast du ja schon einmal vom Flächenwidmungsplan gehört oder sogar einen Auszug davon gesehen? Aber was findet man darin eigentlich genau? Inwiefern spielt der Flächenwidmungsplan bzw. die Flächenwidmung eines Grundstückes an sich eine Rolle für den Verkauf und Kauf von Liegenschaften? Das erfährst du hier.
Was ist der Flächenwidmungsplan?
Flächenwidmungspläne werden von den Gemeinden erstellt und veröffentlicht. Jeder Flächenwidmungsplan besteht aus den bildlichen Darstellungen (= Plänen), also dem Flächenwidmungsplan im engeren Sinn, dem Bebauungsplanzonierungsplan sowie aus etwaig notwendigen weiteren Plänen, die der besseren Lesbarkeit des Flächenwidmungsplanes dienen. Daneben gibt es noch den sogenannten Wortlaut, der alles erklärt, was bildlich nicht darstellbar ist.
Die Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich die Gemeinde befindet, kann Vorgaben zu der Form und dem Maßstab der Pläne festlegen, oder Verordnungen veröffentlichen, die sich auf andere Aspekte des Flächenwidmungsplanes beziehen.
Wie teilt die Flächenwidmung die Gemeindegebiete ein?
Es werden außerdem folgende Flächen ersichtlich gemacht:
- Flächen mit Sondernutzung, wie etwa Flugplätze, Bahnanlagen, Bundes- und Landesstraßen, Ver- und Entsorgungsanlagen (Strom, Wasser, Abwasser usw.)
- Flächen, für die Nutzungsbeschränkungen bestehen
- Gefahrenzonen
- Flächen, die durch Umweltgefahren gefährdet sind (beispielsweise durch Steinschlag, Vermurung, Erdrutsch, Lawinen, hohen Grundwasserstand, Hochwasser usw.)
- historisch, architektonisch und städtebaulich bedeutsame Gebäudegruppen
- Gebäude bzw. Anlagen, die kulturellen, religiösen, sozialen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen (zB Schulen, Kindergärten, Friedhöfe, Spielplätze, Sportanlagen, Krankenanstalten, Pflegeheime, Kirchen etc.)
- Altlasten Verdachtsflächen
- Fernwärmeanschlussbereiche usw.
Welche Baulandgebiete weist der Flächenwidmungsplan aus?
Im § 30 des Steiermärkische Raumordnungsgesetzes werden die einzelnen Baugebiete aufgezählt und näher definiert, welche du auch im Flächenwidmungsplan findest. Du erkennst sie an der jeweils unterschiedlichen Farbhinterlegung der Grundstücke bzw. des Baulandgebietes, in dem sich das Grundstück befindet. Welche Farbe welches Gebiet hat, steht in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan. Für die Steiermark findest du diese hier.
Außerdem verfügt der Flächenwidmungsplan über eine Legende, die dir dabei hilft, dich zurechtzufinden.
Wir listen in der Folge die Baulandgebiete auf, die es in der Steiermark gibt. Möchtest du Näheres zu den einzelnen Gebieten wissen, klicke einfach auf den jeweiligen Begriff und du gelangst so zu den Glossarartikeln, die wir speziell für die Baulandgebiete geschrieben haben:
- Reines Wohngebiet
- Allgemeines Wohngebiet
- Kerngebiet
- Gewerbegebiet
- Industriegebiet 1
- Industriegebiet 2
- Einkaufszentren 1
- Einkaufszentren 2
- Dorfgebiet
- Kurgebiet
- Erholungsgebiet
- Zweitwohnsitzgebiet
Wo finde ich den Flächenwidmungsplan meiner Gemeinde?
Der aktuelle Flächenwidmungsplan liegt grundsätzlich im Gemeindeamt auf. Viele Gemeinden stellen diesen auch online auf ihrer Website zur Ansicht zur Verfügung. Tipp: Informiere dich zuerst über die Website, ob er online einsehbar ist und melde dich bei der Gemeinde, solltest du ihn nicht finden. Man wird dir dann nähere Auskunft geben, wie du zu deinen Informationen kommst. Die Gemeinde ist übrigens auch immer für dich da, wenn du Fragen zum Flächenwidmungsplan, zu deinem Grundstück usw. hast.
Im Falle der Stadt Graz gelangst du über die Website der Stadt direkt zur Vollversion des aktuellen Flächenwidmungsplanes „Flächenwidmungsplan 4.0“. Diesen findest du hier.