Neben dem Bauland und den Verkehrsflächen ist das Freiland in der steirischen Raumordnung der dritte große Bereich, in den die Flächen in unserem Bundesland eingeteilt werden können. Aber was genau bedeutet Freiland eigentlich? Wie definiert das Gesetz den Begriff, wie kann eine Freiland-Fläche genutzt werden und darf dort auch gebaut werden? Falls ja – was denn eigentlich? Das alles erfährst du, wenn du weiterliest.
Was ist Freiland?
Eigentlich wird es im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz ganz simpel erklärt: Freiland ist all das, was im Flächenwidmungsplan nicht als Bauland oder Verkehrsfläche ausgewiesen wird. Grundsätzlich dienen die Flächen des Freilandes der Land- und Forstwirtschaft. Aber: Es gibt auch einige Fälle, wo das Freiland baulich genutzt werden darf.
Wie lässt sich das Freiland einteilen und was darf wo gebaut werden?
Grob werden folgende Kategorien des Freilandes bestimmt:
- Freihaltegebiete: Das sind Flächen, die beispielsweise zum Schutz der Natur, zur Erhaltung des Orts- bzw. Landschaftsbildes, im öffentlichen Interesse oder aus natürlichen Gründen, wie zB aufgrund eines hohen Grundwasserstands, aufgrund von Naturgefahren (siehe auch Gefahrenzonen), aufgrund von Immissionen usw., von einer Bebauung freigehalten werden müssen (daher rührt auch der Name dieser Gebiete).
- Sondernutzung im Freiland
- Sondernutzungsgebiete, die keinem Baulandgebiet zuzuweisen sind: Dazu gehören Spielplätze, Sportstätten, öffentliche Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Schießstätten, militärische Einrichtungen, Erwerbsgärtnereien, Abfallanlagen, Energieerzeugungsanlagen, Wasserversorgungsanlagen, Abwasserreinigungsanlagen, Tierhaltungsbetriebe usw. Hier dürfen bauliche Anlagen errichtet werden, allerdings können die Gemeinden Einschränkungen und Ausschließungen festlegen.
- Auffüllungsgebiete: Hier sollen unbebaute Lücken zwischen bereits errichteten Wohngebäuden, di eine weilerartige oder zeilenförmige Bebauungsstruktur aufweisen, mittels weiterer Bebauung geschlossen werden (Lücken von höchstens 3.000 m² Fläche).
- Land- und forstwirtschaftliche Nutzung:
- Aus bebauungstechnischer Sicht sind hier Umbauten zulässig, ebenso wie Neu- und Zubauten, die für einen land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb notwendig und betriebstypisch sind.
- Auf gleichen Grundstücken, auf denen sich bereits bestehende Gebäude befinden, dürfen einmalig Altbauten für Wohnzwecke durch Neubauten ersetzt werden und es darf ein betriebszugehöriges Einfamilienhaus errichtet werden.
- Außerdem dürfen Neu- und Zubauten für die Privatzimmervermietung samit notwendiger Infrastruktur errichtet werden, ebenfalls jedoch nur in Anschluss an bereits bestehende Gebäude in Hoflage (ein Zusammenhang mit dem Betrieb muss also auch hier gegeben sein).
- Es können Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttofläche von 400 m² und Agri-Photovoltaikanlagen bis 0,5 ha errichtet werden usw.
- Ödland
- Rechtmäßiger Bestand im Freiland: Bei einem rechtmäßigen Bestand (klicke auf den Begriff, wenn du wissen möchtest, was das ist) im Freiland können Zubauten genehmigt werden. Der Zubau muss demselben Verwendungszweck entsprechen und es müssen noch weitere Bedingungen beachtet werden (siehe Steiermärkisches Raumordnungsgesetz).
Wie wird es im Flächenwidmungsplan ausgewiesen?
Wie die Flächen farblich gekennzeichnet werden, legt die Planzeichenverordnung fest. Land- und forstwirtschaftliche Nutzungen im Freiland werden hellgrün ausgewiesen, außerdem findest du dort häufig die Aufschrift „LF“. Ödland im Freiland wird in einem graugrünen Ton gekennzeichnet und häufig findet sich dort die Aufschrift „OEF“.
Für die Sondernutzungen im Freiland wird ein olivgrüner Ton verwendet, sowie jeweils die Aufschrift mit einem Kürzel, das die dort befindliche Nutzung beschreibt. Hier gibt es beispielsweise:
- Erwerbsgärtnerei (ewg)
- Erholungszwecke (erh): Alpengarten (alp), Camping (cam), Freizeitpark / Freizeitzentrum (fzp), Lehrpfad (lpf), private Parkanlage (ppa), Wildgehege (wig), Zoo (zoo), Waldrandzone (wrz)
- Spielzwecke (spi)
- Sportzwecke (spo): Badeanlage (bad), Ballsport (bsp), Eissport (esp), Golfplatz (glf), Hundeabrichteplatz (hap), Modellflugplatz (mfp), Motorsportanlage (msp), Piste alpin / Loipe nordisch (pil), Reitsport (rsp), Stocksport (ssp), Sportzentrum (ztr)
- Öffentliche Parkanlage (öpa)
- Friedhof (frh)
- Kleingartenanlagen (klg)
- Abfallbehandlungsanlagen (aba / asz)
- Geländeauffüllungen (gaf)
- Bodenentnahmeflächen (bef)
- Schieß- und Sprengmittellager (sml)
- Energieerzeugungs- und Versorgungsanlagen (eva)
- Hochwasser- und geschieberückhalteanlagen (hwr)
- Wasserversorgungsanlagen (wva)
- Abwasserbeseitigungs- und Reinigungsanlagen (ara)
- Auffüllungsgebiete (afg)
- Lagerplatz (lgp)
- Tierhaltungsbetrieb (thb)