Ein überflutetes Feld nach Hochwasser (Gefahrenzone)

Gefahrenzonen

Gefahrenzonen werden ausgewiesen, um auf bestimmte Umweltgefahren hinzuweisen. Dazu gehören Gefahren rund um Wildbäche oder auch die Kennzeichnung von Gebieten, in denen Lawinengefahr oder beispielsweise die Gefahr von Vermurungen oder Rutschungen besteht.

Was ist eine rote Gefahrenzone?

Rote Gefahrenzonen werden meistens in der unmittelbaren Umgebung von Wildbächen oder auch in lawinengefährdeten Gebieten ausgewiesen. Man erkennt sie im Flächenwidmungsplan anhand von kleinen roten Fähnchen rund um den Bereich, der durch die entsprechende Naturgefahr beeinträchtigt ist.

Liegen bereits bestehende Gebäude in einer roten Gefahrenzone, so gelten sie automatisch als Sanierungsgebiete.

Ein Wildbachgebiet (Gefahrenzone im Flächenwidmungsplan)
Rote Gefahrenzone und Gelbe Gefahrenzone entlang des Dürrgrabenbachs in Graz Andritz. Quelle: Flächenwidmungsplan 4.0 der Stadt Graz, Deckplan 3.

Was ist eine gelbe Gefahrenzone?

Gelbe Gefahrenzonen betreffen ebenfalls Wildbäche und Lawinenzonen. Sie werden mittels gelben Fähnchen rund um den Gefahrenbereich visualisiert.

Was ist ein brauner Hinweisbereich?

Neben den gelben und den roten Gefahrenzonen finden sich im Flächenwidmungsplan häufig auch braun gefärbte Fähnchen – dabei handelt es sich um braune Hinweisbereiche. Sie weisen auf andere Naturgefahren hin, wie etwa auf Rutschungen (RU), Steinschlag (ST), Vernässung (VN), Überflutungen (Ü), sowie auf Oberflächenwässer ohne Wildbachcharakter.

Gibt es noch weitere Hinweisbereiche im Flächenwidmungsplan?

Ja, die gibt es. Wir zählen dir hier noch ein paar weitere Beispiele auf:

  • Blauer Vorbehaltsbereich: Es handelt sich um Flächen, die für verschiedene Maßnahmen reserviert sind, etwa für technische Maßnahmen, forstlich-biologische Maßnahmen, die Sicherstellung von Schutzfunktionen usw.
  • Violetter Hinweisbereich: Hinweis auf die Beschaffenheit des Bodens (BB) oder auf die Beschaffenheit des Geländes (BG).
  • Sonstige gefährdete Flächen: Durch hohen Grundwasserstand gefährdete Flächen (HG), durch Vermurung gefährdete Flächen (MU), durch Steinschlag gefährdete Flächen (ST), durch Erdrutsch gefährdete Flächen (ER), durch Lawinen gefährdete Flächen (LA), Hochwasser (HW). Diese werden mittels Fähnchen symbolisiert, die keine Farbe haben.
  • Hinweis auf Abstand zu SEVESO-Betrieben: Wird mittels eines strichlierten Kreises sowie mittels der Aufschrift „SEV“ im Flächenwidmungsplan ausgewiesen.
Ein Seveso-Gebiet in der Grazer Flächenwidmung (Gefahrenzone)
Ersichtlichmachung eines SEVESO-Betriebs in Graz. Quelle: Flächenwidmungsplan 4.0 der Stadt Graz.

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