Wird eine Immobilie veräußert und erfolgt somit ein Eigentümerwechsel, muss diese Änderung auch ins Grundbuch eingetragen werden. Nehmen wir an, du hast dir eine Eigentumswohnung gekauft: Erst wenn für dich das Eigentumsrecht ins Grundbuch eingetragen wurde, bist du der rechtmäßige Besitzer der Wohnung. Für die Einverleibung wird die Grundbuchseintragungsgebühr eingehoben. Wie hoch diese ist und was als Bemessungsgrundlage herangezogen wird, erfährst du in unserem Immobilienlexikon.
Was ist die Grundbucheintragungsgebühr?
Erwirbt jemand ein Grundstück oder ein Baurecht, wird für die Eintragung von dessen Eigentumsrecht (auch Verbücherung genannt) in die Grundbuchseinlage des betreffenden Grundstückes eine Gebühr eingehoben: Dabei handelt es sich um die sogenannte Grundbuchseintragungsgebühr. Geregelt wird diese im Gerichtsgebührengesetz.
Es gibt mehrere Arten von Grundbuchseintragungen (klicke auf den Begriff, um mehr darüber zu lesen).
Wer muss sie bezahlen?
Zahlungspflichtig ist derjenige, der den Antrag auf die Eintragung stellt bzw. der, zu dessen Vorteil die Eintragung erfolgt. Dabei handelt es sich in der Regel um den Käufer.
Wie hoch ist die Grundbuchseintragungsgebühr?
Die Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch beim Erwerb eines Eigentums- oder Baurechts beträgt aktuell grundsätzlich 1,1 % der Gegenleistung (Verkehrswert; in der Regel vom Kaufpreis). Wird eine Hypothek ins Grundbuch eingetragen, werden für die Eintragung eines sogenannten Pfandrechts 1,2 % der Gegenleistung fällig. Wird eine Rangordnung für eine beabsichtigte Verpfändung eingetragen, so fällt zusätzlich ein weiteres Prozent des Wertes an Gebühr an.
Zusätzlich wird vom Gericht für die Bearbeitung eine Eingabegebühr verlangt: Aktuell bemisst sich diese auf € 44,- wenn du den Antrag elektronisch einreichst sowie auf € 62,- wenn du den Antrag nicht elektronisch einreichst (Änderungen vorbehalten).
Nachdem der Grundbucheintrag notariell beglaubigt werden muss, fallen auch Notarkosten an (abhängig vom Kammertarif).
Gibt es eine Befreiung von der Gebühr?
Ja, aktuell (Stand: April 2024) kommt man in einen zeitlich begrenzten Genuss der Gebührenbefreiung von der Grundbucheintragungsgebühr. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr zu diesem Thema liest du in unserem Blogbeitrag: Gebührenbefreiung: Entfall der Grundbucheintragungsgebühr