Eine Hypothek (oder auch ein Hypothekarkredit) ist im Rahmen der Finanzierung von Immobilienkäufen häufig das Mittel der Wahl. Kreditfinanzierungen werden von Banken in der Regel nur vergeben, wenn der Kreditnehmer eine Sicherheit für den Zahlungsausfall bieten kann. Aus diesem Grund werden Hypotheken als Pfandrecht in die Einlagezahl der Liegenschaft im Grundbuch eingetragen.
Was ist eine Hypothek?
Wenn eine Bank einen Wohnkredit vergibt, handelt es sich dabei meist um einen Kredit mit grundbücherlicher Sicherstellung. Der Kreditnehmer erhält von der Bank für den Kauf einer Liegenschaft einen bestimmten Betrag. Im Gegenzug wird das Grundbuch des betreffenden Grundstückes mit einer Hypothek belastet. Die Hypothek ist ein bestimmtes Pfandrecht, welche dem Kreditinstitut als Sicherheit dient.
Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungen nicht nach bzw. tut er dies auch nicht nach Setzen einer Nachfrist, so kann die Bank die Liegenschaft verwerten (Versteigerung). Die erworbene Liegenschaft dient also als Pfand für die Kreditrückzahlung.
Wie wird ein Hypothekarkredit begründet?
Die Hypothek wird durch den Abschluss eines Pfandbestellungsvertrages sowie durch die Eintragung ins Grundbuch begründet. Es kommt zuerst zu einer Übereinkunft zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer. Durch die Eintragung wird die Hypothek öffentlich ersichtlich.
Wie kann eine Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht werden?
Solange die Schuld besteht, haftet die Hypothek auch auf der Liegenschaft. Erst wenn die Schuld vollständig abbezahlt ist, erlischt die Hypothek.
Für die Löschung der Hypothek aus dem Grundbuch benötigt man folgende Unterlagen:
- Löschungsquittung des Kreditgebers (auch Freilassungserklärung): Dabei handelt es sich um das schriftliche Einverständnis des Kreditgebers (zB Bank), die Hypothek aus dem Grundbuch zu löschen. Man hat das Recht auf Ausstellung der Urkunde, sobald man den Kreditbetrag vollständig zurückbezahlt hat.
- Verfassung eines Grundbuchgesuches: Nachdem bei diesem Schriftstück inhaltliche und formelle Anforderungen zu berücksichtigen sind, wird ein solches in der Regel von einer Notarin / einem Notar verfasst.
Darf ein:e Immobilienmakler:in ein Hypothekardarlehen vermitteln?
Ja, Immobilienmakler:innen dürfen Hypothekardarlehen vermitteln. Manchmal geschieht dies im Rahmen der Immobilienvermittlung, manchmal unabhängig davon. Außerdem kann ein:e Makler:in sich an einen Anbieter binden oder ungebunden handeln und somit Darlehen von mehreren Anbietern vermitteln. Allerdings muss der / die Makler:in schon bei der Gewerbeanmeldung bekanntgeben, dass sie / er auch Hypothekardarlehen vermitteln wird und die verpflichtende Vermögenschadenhaftpflichtversicherung muss eine höhere Deckung beinhalten.
Wie hoch ist der Höchstsatz für die Vermittlung von Hypothekarkrediten?
Laut Immobilienmaklerverordnung darf ein:e Makler:in für die Vermittlung eines Hypothekardarlehens im Zuge einer Immobilienvermittlung maximal 2 % der Darlehenssumme an Provision verlangen. Steht die Vermittlung der Hypothek mit keiner Immobilienvermittlung im Zusammenhang, sondern wird nur diese vermittelt, darf er bis zu 5 % der Darlehenssumme an Provision vereinbaren.