Ein Haus, ein Grundrissplan und Geldmünzen (Symbol für die Instandsetzung)

Instandsetzung

Im Gegensatz zur Instandhaltung werden bei der Instandsetzung Arbeiten durchgeführt, die als Erstinstallation oder Erneuerung verstanden werden.

Einige Beispiele für Instandsetzungsmaßnahmen sind:

  • das Anbringen einer Wärmedämmung an der Fassade,
  • die Trockenlegung von Mauern,
  • wenn mehr als 25 % der Fenster oder Türen ausgetauscht werden,
  • der Austausch von Dach und Dachstuhl,
  • die Änderung von Unterböden (zB von Holzboden zu Estrich),
  • der Einbau von Aufzugsanlagen,
  • der Einbau von Heizungsanlagen,
  • der Austausch von Stiegen, Zwischenwänden und Zwischendecken,
  • energiesparende Investitionen.

Wie grenzt man Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen genau voneinander ab?

Teilweise verschwimmen die Grenzen zwischen den beiden Bereichen. Um dieses Problem zu beheben, wurde definiert, dass bei einem Instandsetzungsaufwand auch der Nutzungswert des Gebäudes erhöht wird bzw. dessen Nutzungsdauer verlängert wird.

Warum wird dann aber beispielsweise der Austausch von Fenstern zu beiden Bereichen gezählt und woher weiß man, um welchen Aufwand es sich nun handelt?

Hierfür wurde die sogenannte 25%-Regel eingeführt:

  • Es werden im Kalenderjahr nicht mehr als 25 % der Anzahl der entsprechenden Gebäudeteile ausgetauscht = Instandhaltungsaufwand
  • Es werden im Kalenderjahr mehr als 25 % der Anzahl der entsprechenden Gebäudeteile ausgetauscht = Instandsetzungsaufwand

Ein Beispiel aus der Praxis:

Hier findest du noch ein Beispiel aus der Praxis, um den Unterschied etwas verständlicher zu machen: Besitzt ein Gebäude insgesamt 100 Fenster und es werden 20 Fenster in einem Kalenderjahr gegen neue Fenster ausgetauscht, liegt keine wesentliche Veränderung des Nutzungswertes / der Nutzungsdauer des Gebäudes vor und es handelt sich um Instandhaltung.

Werden im selben Gebäude jedoch 30 Fenster erneuert, so handelt es sich um mehr als 25 % der Gesamtanzahl der Fenster und somit um Instandsetzung.

Wird EIN Fenster aufgrund eines Sturmschadens beschädigt und ausgetauscht handelt es sich um? Richtig – um Instandhaltung.

Wie sieht es mit der Besteuerung von Instandsetzungsaufwänden aus?

Du vermietest eine Wohnung und hast somit Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung zu versteuern? Die Instandsetzungsaufwände sind bei Wohngebäuden seit dem Jahr 2016 verpflichtend steuerlich über 15 Jahre abzusetzen.

Werden die vermieteten Gebäude jedoch zu Büro- und Geschäftsraumzwecken vermietet, erfolgt die Abschreibung der Instandsetzungsaufwände grundsätzlich sofort zur Gänze. Wahlweise kann auch hier die Abschreibung auf 15 Jahre abgesetzt werden.

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