In unserem Immobilienglossar haben wir dir schon erklärt, worum es sich bei einer natürlichen Person handelt. Vielleicht hast du den Beitrag schon gelesen und bist dadurch hierhergekommen. Wenn nicht – klicke gerne auf den Begriff und schau dir an, was eine natürliche Person ist. Hier geht es aber eigentlich um die juristische Person, die neben der natürlichen Person in den österreichischen Rechtstexten immer wieder vorkommt. Worum es sich dabei handelt, erfährst du in dieser Begriffserklärung.
Was ist eine juristische Person?
Nachdem es sich um die Abgrenzung zu den natürlichen Personen handelt, sind juristische Personen keine natürlichen Personen. Eine juristische Person wird grundsätzlich durch einen Rechtsakt geschaffen. Sie wird also nicht einfach als eine solche geboren (im Gegensatz zur natürlichen Person). Aber: Auch sie kann aufgrund von gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig sein und ist somit wie die natürliche Person Träger von Rechten und Pflichten. Somit kann eine juristische Person genauso wie eine natürliche Person Liegenschaften erwerben und unterliegt beispielsweise auch den Regeln des Grundverkehrs.
Was sind typische Beispiele für juristische Personen?
Vielleicht macht des dir diese Aufzählung etwas leichter, zu verstehen, was eine juristische Person genau sein kann:
- Vereine
- Kapitalgesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH): Ja! Immonizer als GmbH ist eine juristische Person! 🙂
- Aktiengesellschaften (AG)
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
- Stiftungen
Es gibt juristische Personen des öffentlichen Rechts (welche durch Gesetz oder Verordnung entstehen) und juristische Personen des Privatrechts. Letztere können durch einen privatrechtlichen Gründungsakt entstehen (etwa durch einen Gesellschaftsvertrag bei der Gesellschaftsgründung oder die Gründungsvereinbarung bei Vereinen) oder durch einen öffentlich-rechtlichen Anerkennungsakt.
Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften erlangen ihre Rechtspersönlichkeit durch die Eintragung ins Firmenbuch.
Ist sie eine eigene Rechtsperson?
Ja, so ist es! Die juristische Person, also beispielsweise eine GmbH, führt eine selbstständige, rechtliche Existenz. Sie ist eine eigene Rechtsperson mit eigenen Rechten und Pflichten und von den natürlichen Personen, die ihr angehören (zB Gesellschafter) rechtlich unabhängig zu betrachten.
Sie ist auf Dauer angelegt und die personellen Gegebenheiten können sich ändern, dennoch bleibt sie bestehen. Juristische Personen handeln durch ihre Organe. Bei unserem Beispiel der GmbH wären dies die einberufenen Geschäftsführer, die Generalversammlung und je nach Unternehmensgröße auch ein Aufsichtsrat.
In unserem Immobilienglossar haben wir dir schon erklärt, worum es sich bei einer natürlichen Person handelt. Vielleicht hast du den Beitrag schon gelesen und bist dadurch hierhergekommen. Wenn nicht – klicke gerne auf den Begriff und schau dir an, was eine natürliche Person ist. Hier geht es aber eigentlich um die juristische Person, die neben der natürlichen Person in den österreichischen Rechtstexten immer wieder vorkommt. Worum es sich dabei handelt, erfährst du in dieser Begriffserklärung.
Was ist eine juristische Person?
Nachdem es sich um die Abgrenzung zu den natürlichen Personen handelt, sind juristische Personen keine natürlichen Personen. Eine juristische Person wird grundsätzlich durch einen Rechtsakt geschaffen. Sie wird also nicht einfach als eine solche geboren (im Gegensatz zur natürlichen Person). Aber: Auch sie kann aufgrund von gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig sein und ist somit wie die natürliche Person Träger von Rechten und Pflichten. Somit kann eine juristische Person genauso wie eine natürliche Person Liegenschaften erwerben und unterliegt beispielsweise auch den Regeln des Grundverkehrs.
Was sind typische Beispiele für juristische Personen?
Vielleicht macht des dir diese Aufzählung etwas leichter, zu verstehen, was eine juristische Person genau sein kann:
- Vereine
- Kapitalgesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH): Ja! Immonizer als GmbH ist eine juristische Person! 🙂
- Aktiengesellschaften (AG)
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
- Stiftungen
Es gibt juristische Personen des öffentlichen Rechts (welche durch Gesetz oder Verordnung entstehen) und juristische Personen des Privatrechts. Letztere können durch einen privatrechtlichen Gründungsakt entstehen (etwa durch einen Gesellschaftsvertrag bei der Gesellschaftsgründung oder die Gründungsvereinbarung bei Vereinen) oder durch einen öffentlich-rechtlichen Anerkennungsakt.
Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften erlangen ihre Rechtspersönlichkeit durch die Eintragung ins Firmenbuch.
Ist sie eine eigene Rechtsperson?
Ja, so ist es! Die juristische Person, also beispielsweise eine GmbH, führt eine selbstständige, rechtliche Existenz. Sie ist eine eigene Rechtsperson mit eigenen Rechten und Pflichten und von den natürlichen Personen, die ihr angehören (zB Gesellschafter) rechtlich unabhängig zu betrachten.
Sie ist auf Dauer angelegt und die personellen Gegebenheiten können sich ändern, dennoch bleibt sie bestehen. Juristische Personen handeln durch ihre Organe. Bei unserem Beispiel der GmbH wären dies die einberufenen Geschäftsführer, die Generalversammlung und je nach Unternehmensgröße auch ein Aufsichtsrat.