Neufälle sind ein Thema, wenn es um die Immobilienertragsteuer geht. Worum es sich dabei handelt und wann der Stichtag für die Einordnung ist, liest du in diesem Glossarartikel. Außerdem findest du hier die Info, wie hoch die ImmoESt. bei Neufällen ist.
Was ist ein Neufall?
Die sogenannten Neufälle beziehen sich auf Neu-Grundstücke, also Grundstücke (gemeint sind Grundstücke, Häuser sowie Eigentumswohnungen), die ab dem 31. März 2002 angeschafft wurden bzw. noch angeschafft werden. Du fragst dich jetzt, wofür du das wissen solltest? Ganz einfach – du brauchst diese Info in Bezug auf die Einschätzung, was in Punkto Immobilienertragsteuer beim Verkauf auf dich zukommen wird. Wenn du ein Haus, Grundstück oder eine Wohnung verkaufst, werden für den Gewinn aus dem Verkauf Steuern fällig. Damit du weißt, welchen Prozentsatz an Steuern du für den Gewinn an das Finanzamt bezahlen musst, solltest du in Erfahrung bringen, ob das verkaufte Objekt zu den Neu- oder zu den Altfällen zählt.
Hast du dein Haus, deine Wohnung oder dein Grundstück selbst erst nach dem 31. März 2002 gekauft und verkaufst es wieder, so fällt für die Einkünfte ImmoESt an. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen und Fälle, wo keine Steuer dafür zu bezahlen ist – mehr dazu liest du in der Begriffserklärung zur Immobilienertragsteuer.
Wie hoch ist die Immobilienertragsteuer bei Neufällen?
Als Bemessungsgrundlage wird bei den sogenannten Neu-Grundstücken die Regel-Einkünfteermittlung herangezogen. Klingt kompliziert, ist es jedoch nicht. Sie dient nur dazu, um die Basis zu errechnen, von der dann der Steuersatz berechnet wird.
Ausgangspunkt für diese ist der Veräußerungserlös, also der Kaufpreis. Von diesem zieht man folgende Kosten ab:
- die tatsächlichen Anschaffungskosten (gegebenenfalls adaptiert; Kaufpreis + Nebenkosten)
- U. Herstellungskosten und Instandsetzungsaufwendungen
- Kosten für die Mitteilung an das Finanzamt sowie für die Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer (Kosten für die Steuerermittlung)
- Minderbeträge aus Vorsteuerberichtigungen
Vom Betrag, der sich aus dieser Rechnung ergibt, sind bei Neufällen 30 % an ImmoESt fällig.
Ein vereinfachtes Beispiel: Du hast dir im Jahr 2010 ein Haus um € 200.000,- gekauft und verkaufst im Jahr 2023 um € 250.000,-. Das heißt, du hast € 50.000,- Gewinn (Mehrerlös) gemacht. Von diesem Betrag werden nun 30 % an ImmoESt fällig (das sind € 15.000,-).