Die Parifizierung (auch Nutzwertfeststellung oder Nutzwertberechnung) erfolgt in Österreich im Rahmen der Begründung von Wohnungseigentum. Dabei werden die einzelnen Nutzwerte der Wohnungseigentumsobjekte in einem Haus und das Verhältnis der Anteile zueinander festgelegt.
Wer darf die Nutzwerte festlegen?
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt, dass die Nutzwerte im Rahmen eines Gutachtens entweder von einem Ziviltechniker oder von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen (für das Immobilienwesen oder Hochbauwesen) festgelegt werden müssen.
Wofür benötigt man die Parifizierung?
Die Parifizierung ist Basis für die Begründung von Wohnungseigentum und ist somit auch Ausgangspunkt für die von den einzelnen Wohnungseigentümern zu unterschreibenden Wohnungseigentumsverträge.
Wie werden die Nutzwerte berechnet?
Die Berechnung der Nutzwerte erfolgt auf Grundlage der Nutzflächen. Welche Aspekte außerdem für Zu- und Abschläge sorgen, liest du im Glossarbeitrag zum Thema Nutzwertgutachten (einfach draufklicken).
Wann kann eine Parifizierung erfolgen?
Damit ein bereits bestehendes Haus parifiziert werden kann, müssen sich in diesem mindestens zwei wohnungseigentumstaugliche Objekte befinden, welche beide in einer Einlagezahl im Grundbuch liegen. Es muss sich dabei nicht unbedingt um zwei (oder mehr) Wohnungen handeln, sondern es kann sich auch um Objekte wie Geschäftsräume, Werkstätten, Magazine, Lager oder Garagen handeln, welche über einen separaten Eingang zugänglich sind.
Bei der Neuerrichtung von Häusern, bei der das Bauwerk oder bestimmte Teile von diesem noch nicht erstellt wurden, benötigt man für die Parifizierung eine rechtskräftige Baugenehmigung sowie die eingetragene Widmung, die den genauen Zweck des Bauwerkes definiert.