Eine Photovoltaikanlage auf einem Hausdach

Photovoltaikanlage

Vielleicht bist du selbst im Besitz einer, aber auch wenn nicht: Du hast sicher schon einige davon gesehen, da immer mehr Menschen der Umwelt zuliebe auf erneuerbare Energie und in diesem Rahmen auf die Gewinnung von Sonnenenergie setzen – Photovoltaikanlagen. Sie werden meistens auf Dächern von Häusern angebracht, manchmal jedoch auch auf Freiflächen. Was genau dahinter steckt, erklären wir dir in diesem Artikel unseres Immobilienlexikons von A bis Z.

Was ist eine Photovoltaikanlage?

Dafür müssen wir mal klären, worum es sich bei Photovoltaik an sich überhaupt handelt. Darunter versteht man die Umwandlung von Lichtenergie (meist aus Sonnenlicht) in elektrische Energie, die durch den Einsatz von Solarzellen erfolgt. Somit wird ein Teil der Sonnenstrahlen in elektrische Energie umgewandelt. Photovoltaikanlagen, auch PV-Anlagen genannt, bestehen aus einem, aber meist aus mehreren Modulen, die in Reihen zu sogenannten Strings verbunden werden. Diese werden auf Unterkonstruktionen befestigt, die man so ausrichtet, dass ein möglichst großer Energieertrag bzw. häufig auch ein möglichst gleichbleibender Energieertrag übers ganze Jahr gesehen erreicht wird.

Für die Umwandlung des entstehenden Gleichstroms in Wechselstrom benötigt man einen Solarwechselrichter, der installiert werden muss. Dies ist bei netzgekoppelten Anlagen notwendig. Der Wechselstrom kann dann ins Stromnetz eingespeist werden. Der produzierte Strom, der nicht für den Eigenbedarf gebraucht wird, kann somit ins Stromnetz eingespeist werden. Im Zuge dessen kann man Verträge mit Stromanbietern abschließen, die diesen Wechselstrom abkaufen.

Kann der produzierte Strom einer Photovoltaikanlage auch zwischengespeichert werden?

Wenn man den Strom, den man nicht verbrauchen kann, für den Eigenbedarf speichern möchte, dies ist häufig auch bei netzfernen Anlagen notwendig, benötigt man einen Energiespeicher. Dabei handelt es sich häufig um Bleiakkumulatoren oder Lithiumakkus (beides hat Vor- und Nachteile). Auch hier ist ein Wechselstromrichter notwendig, um die gewonnene Energie für die Elektrogeräte im Haus verwenden zu können.

Wo werden Photovoltaikanlagen angebracht?

Für den privaten Gebrauch, etwa um den Strombedarf des eigenes Haushaltes so gut wie möglich abzudecken, bietet sich das Dach an. Werden die Solarmodule am Dach angebracht, so nennt man dies Aufdachanlage. Die optimale Ausrichtung der Paneele ist von der Neigung des Daches abhängig.

Seltener sind die Indachanlagen: Dabei handelt es sich um gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen, wo die Paneele bereits ein Teil der Gebäudehülle sind (meist der Fassendverkleidung und oder der Dacheindeckung).

Bei uns ebenfalls noch nicht so häufig sind kleine Anlagen, die beispielsweise an Balkonen angebracht werden (sogenannte Balkonkraftwerke). Man nennt sie auch Plug-In-Anlagen, da die Module meist fix fertig erwerbbar sind und nur an die Steckdose angesteckt werden müssen. Sie produzieren nur Strom für (einen Teil des) Eigenbedarfs und es gibt keine Einspeisemöglichkeit ins Stromnetz (das würde sich nicht auszahlen, da nur verhältnismäßig wenig Strom produziert wird). Dennoch kann man mit so einer kleinen PV-Anlage die eigenen Stromkosten senken. Die Anbringung von Solarzellen wird in Österreich übrigens durch eine ÖNORM, die ÖNORM E 8001-4-712, geregelt.

Eine Photovoltaikanlage auf einem Feld
Hier siehst du eine typische PV-Anlage im Freiland (auch Agri-Photovoltaikanlage).

Was sind Freilandanlagen?

Darüber hinaus gibt es noch die Freilandanlagen. Hier werden Solarmodule im Freien angebracht (meistens in recht langen Reihen). Manchmal werden hierfür Grundstücke herangezogen, die nicht mehr anderweitig zu nutzen sind, wie ehemalige Deponien, stillgelegte Militärübungsgelände, Brachland usw. Die sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen bieten die Möglichkeit, sowohl eine landwirtschaftliche Fläche zu bewirtschaften, als auch Strom über eine PV-Anlage zu gewinnen.

Kann man bei einem Haus, das in Wohnungseigentum steht, eine Photovoltaikanlage anbringen?

Das Anbringen am Dach eines Mehrparteienhauses würde einer Änderung an den allgemeinen Teilen des Hauses entsprechen. Dafür wäre die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer:innen notwendig. Es wäre in diesem Fall von einer Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen der anderen Wohnungseigentümer:innen auszugehen. So könnte die / der Eigentümer:in, der / dem die Photovoltaikanlage gehört, davon profitieren, während die anderen Eigentümer:innen nichts davon haben. Womöglich würden sich dadurch die Photovoltaik-Wünsche von anderen Eigentümer:innen nicht umsetzen lassen, da nicht unbegrenzt Dachfläche zur Verfügung steht. Es ist also davon auszugehen, dass – sofern nichts anderes im Wohnungseigentumsvertrag vereinbart ist – und die / der Eigentümer:in, die / der die Anlage montieren möchte, nicht von allen anderen Wohnungseigentümer:innen die Zustimmung zu der Errichtung hält, sich dieses Vorhaben nicht durchsetzen lassen wird.

Und wie siehts bei Reihenhäusern aus?

Etwas anders sieht es bei Reihenhäusern und Einzelgebäuden aus, die im Wohnungseigentum stehen: Bei dieser sogenannten „privilegierten Änderung“ (laut Wohnungseigentumsgesetz) würde für die Anbringung einer Solaranlage die sogenannte Zustimmungsfiktion greifen, die eine Art Erleichterung der Einholung der Zustimmung aller anderen Eigentümer:innen darstellt. Diese ist allerdings immer noch kein Garant dafür, dass deshalb die Zustimmung aller anderen erreicht wird und die Pläne umgesetzt werden können. Mehr dazu liest du im Artikel zu den privilegierten Änderungen.

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