Bei der Abwicklung von bestimmten Rechtsgeschäften, wie etwa dem Verkauf einer Liegenschaft, wird die Treuhandschaft von Notarinnen / Notare und Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte als Dienstleistung angeboten. Sie sorgen mit der Treuhandschaft insbesondere für die Absicherung der vertraglich vereinbarten Zahlung. Beide Vertragsparteien werden somit gegen wirtschaftliche Risiken abgesichert.
Was ist eine Treuhänderin / ein Treuhänder?
Ein:e Treuhänder:in handelt zwar im eigenen Namen, jedoch handelt sie / er im Interesse eines anderen. Treuhänder:innen werden von ihren Auftraggeber:innen dazu berechtigt, für diese Rechte auszuüben und zu verwalten. Wie oben bereits erwähnt werden beim Verkauf eines Grundstückes Notarinnen / Notare oder Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte als Treuhänder:innen eingesetzt.
Notarinnen / Notare müssen vor der ersten Verfügung des Treugutes (= Geld) eine Eintragung in das Treuhandregister machen. Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte müssen den Beginn und die Beendigung einer Treuhandschaft an die Treuhandbücher der Rechtsanwaltskammern Österreichs melden, was für die Gewährleistung des korrekten Umgangs mit dem anvertrauten Geld sorgt. Treuhänder:innen sind bei Fehlern schadenersatzpflichtig.
Worum kümmert sich ein:e Treuhänder:in bei der Kaufvertragsabwicklung beim Immobilienverkauf?
Wenn beim Kauf einer Immobilie ein Teil der Gegenleistung (Verkaufspreis) über einen von einer Bank zur Verfügung gestellten Hypothekarkredit geleistet wird, wird dieser durch ein Pfandrecht im Grundbuch gesichert. Die Bank überweist in diesem Fall nicht einfach den Betrag an die / den Käufer:in, sondern die Abwicklung erfolgt über eine:n Treuhänder:in. Das Geld landet in der Regel auf dem sogenannten Anderkonto der Treuhänderin / des Treuhänders – diese:r nimmt es also für eine bestimmte Zeit in Verwahrung. Dasselbe gilt für den Fall, dass der / die Verkäufer:in über die Mittel selbst verfügt und keinen Kredit in Anspruch nehmen muss – auch dann wird zur wirtschaftlichen Absicherung beider Seiten das Geld zuerst auf das Anderkonto der Treuhänderin / des Treuhänders überwiesen.
Die Auszahlung an die / den Verkäufer:in wird von der Treuhänderin / vom Treuhänder erst dann angewiesen, wenn alle Bedingungen des Kaufvertrages ordnungsgemäß erfüllt wurden – so etwa die Eintragung des Käufers ins Grundbuch, die Eintragung des Pfandrechtes ins Grundbuch etc.
Wie wird die / der Verkäufer:in durch die Treuhandschaft abgesichert?
In der Regel wird bereits im Zuge des Kaufvertrages eine Aufsandungserklärung der Verkäuferin / des Verkäufers abgegeben – sprich: Die / Der Käufer:in kann somit ins Grundbuch als neue/r Eigentümer:in eingetragen werden. Während die / der Käufer:in also bereits das Eigentumsrecht übertragen bekommt, hat die / der Verkäufer:in keine Sicherheit für den Erhalt des Kaufpreises. Diese Sicherheit wird durch die Treuhandschaft geschaffen.
Wie wird die / der Käufer:in durch die Treuhandschaft abgesichert?
Wenn der Kaufpreis bereits vor der Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch bezahlt wird, besteht für die / den Käufer:in das Risiko, nicht zu ihrem / seinem Recht zu kommen. Ein/e Verkäufer:in könnte die Liegenschaft betrügerisch noch einmal verkaufen, verpfänden etc. Auch wenn vor der Eintragung der neuen Eigentümerin / des neuen Eigentümers ins Grundbuch eine Exekution gegen die / den Verkäufer:in eingeleitet wird, könnte dies nachteilige Folgen für die / den Käufer:in haben.