Mehrere Aktenbücher als Symbol für die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Immobilienverkauf

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Gut möglich, dass dir der Begriff der „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ im Zuge einer Immobilienveräußerung auch heute noch unterkommt. Inzwischen gibt es eine gängigere Alternative, die bei der Eigentumsübertragung von Immobilien zum Einsatz kommt, aber der Vollständigkeit halber beschreiben wir dennoch, worum es sich handelt. Immerhin ist der Nachweis der Unbedenklichkeit in Bezug auf die Zahlung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Immobilien ein wichtiges Kriterium, damit alles ordnungsgemäß über die Bühne gehen kann.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Bei dieser handelt es sich um ein amtliches Dokument, welches bestätigt, dass alle anfallenden Steuern und Gebühren (insbesondere die Grunderwerbsteuer), die mit dem Kauf des Grundstückes bzw. der Wohnung in Zusammenhang stehen, beglichen wurden.

Soll der / die Käufer:in nach dem Kauf eines Grundstückes (unbebaut oder bebaut, also mit Haus) oder einer Wohnung ins Grundbuch eingetragen werden, so benötigt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Grundbucheintragungen dürfen nämlich nur dann durchgeführt werden, wenn die Bescheinigung vorliegt. Sprich: Kann man die Bescheinigung nicht vorlegen, so ist der Kaufvertrag über den Verkauf / Kauf der Immobilie bzw. des Grundstückes nicht rechtsgültig. Warum? Weil man erst durch die Übertragung des Eigentumsrechts zum / zur rechtmäßigen Eigentümer:in einer Immobilie wird.

Wo erhält man diesen Nachweis?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, sofern die Steuerschuld beglichen ist, Abgabefreiheit besteht oder die Abgabenschuld nicht als gefährdet eingestuft wird.

Die Notarin / Der Notar, welche:r mit der Beglaubigung der Unterschriften des Kaufvertrages über eine Liegenschaft beauftragt wurde, hat das Finanzamt über das grunderwerbsteuerpflichtige Geschäft zu informieren. In der Folge legt das Finanzamt die Höhe der Grunderwerbsteuer durch einen Bescheid fest. Erst wenn diese vollständig bezahlt wurde, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Es handelt sich also um eine Bestätigung des zuständigen Finanzamtes, dass die Steuern rechtmäßig entrichtet wurden.

Gibt es auch eine Alternative zu der Abgabe einer Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Ja, die inzwischen gängigere Alternative zur Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die sogenannte Selbstberechnungserklärung durch die / den beauftragte:n Parteienvertreter:in, die den gesamten Vorgang erheblich beschleunigt und deshalb in der Praxis deutlich häufiger zum Einsatz kommt.

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