Das Thema Vorbehaltsgemeinde spielt in Bezug auf Zweitwohnsitze eine Rolle, da es sich bei bestimmten Gemeinden um sogenannte Beschränkungszonen für Zweitwohnsitze handelt. Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz definiert, worum es sich dabei genau handelt. Das Steiermärkische Grundverkehrsgesetz zählt die Gemeinden in der Steiermark auf, die als Vorbehaltsgemeinden gelten. Hier liest du mehr zum Thema.
Was ist eine Vorbehaltsgemeinde?
Vorbehaltsgemeinden werden definiert, um den Wohn- und Wirtschaftsbedarf der ortsansässigen Bevölkerung in den festgelegten Gemeinden zu sichern. Entsprechend sollen hier keine Zweitwohnsitze durch Personen, die nicht ortsansässig sind und nur einen (geringen) Teil ihrer Zeit in der Wohnung oder in dem Haus verbringen, begründet werden können. Aus diesem Grund legt das Grundverkehrsgesetz solche Gemeinden als Beschränkungszonen für Zweitwohnsitze fest.
Wer in einer Vorbehaltsgemeinde ein Grundstück (Bauland, nicht land- oder forstwirtschaftliches Grundstück) kauft, mietet, pachtet etc., muss innerhalb von 1 Monat nach Vertragserklärung eine Erklärung bei der Grundverkehrsbehörde abgeben, dass er das Objekt nicht als Zweitwohnsitz nutzt (oder vermietet usw.).
Welche Gemeinden werden im Gesetz als Vorbehaltsgemeinden definiert?
Für eine vollständige Liste schau dir am besten den § 14 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes an.
Hier sind ein paar Beispiele für Vorbehaltsgemeinden in der Steiermark:
- Bezirk Graz-Umgebung: Gratwein-Straßengel, Semriach, St. Radegund bei Graz
- Bezirk Deutschlandsberg: Eibiswald, Schwanberg, Stainz, Wies
- Bezirk Leoben: Vordernberg, Wald am Schoberpaß
- Bezirk Leibnitz: Empersdorf, Leutschach an der Weinstraße, St. Nikolai im Sausal
- Bezirk Bruck-Mürzzuschlag: Bruck an der Mur, Mürzzuschlag, St. Marein im Mürztal
- Bezirk Liezen: Schladming, Altaussee, Aich, Sölk, Wildalpen, Gröbming, Bad Mitterndorf
- Bezirk Murtal: Judenburg, Obdach, Weißkirchen in der Steiermark
- Bezirk Voitsberg: Edelschrott, Hirschegg-Pack, Maria Lankowitz usw.
Graz gehört, wie du siehst, nicht zu den Vorbehaltsgemeinden!