Eine moderne, elegante Wohnung

Wohnung

Was eine Wohnung ist, weißt du eh genau. Man kann sie kaufen, mieten, belasten und darin wohnen. Logisch, oder? Klar, im Grunde wissen wir alle ungefähr, worum es sich bei einer Wohnung handelt. Trotzdem schadet es nicht, einen Blick darauf zu werfen, wie sich verschiedene Immobilien-Typen voneinander abgrenzen.

Wie lautet die genaue Definition des Wohnungs-Begriffs und welche Unterarten gibt es? Frag nicht länger, lies einfach in unserem Immobilienglossar weiter. Ist doch interessant zu wissen, oder? Naja, vielleicht brauchst du gerade ein Thema, das nicht so komplex ist. Oder du musst Zeit totschlagen. Oder du willst in der nächsten Unterhaltung mit einer Freundin / einem Freund mit Wissen glänzen? Say no more, das bekommst du hier.

Wie wird eine Wohnung definiert?

Wenn wir hier ständig davon sprechen, welche Arten von Eigentum es im Immobilienbereich gibt (Alleineigentum, Miteigentum und Wohnungseigentum als die drei wichtigsten), sollten wir vielleicht auch einmal festlegen, was eine Wohnung überhaupt ist.

Das Wohnungseigentumsgesetz definiert eine Wohnung als „baulich abgeschlossenen, nach der Verkehrssauffassung selbstständigen Teil eines Gebäudes, der nach seiner Art und Größe geeignet ist, der Befriedigung eines individuellen Wohnbedürfnisses von Menschen zu dienen“.

Wow! Lass uns das mal aufdröseln, um das Ganze besser zu verstehen. Wir haben also eine Räumlichkeit in einem Gebäude. Bei dieser handelt es sich um ein dreidimensional abgegrenztes Gebilde, wobei laut der Rechtsprechung in Österreich eine Begrenzung von 5 Seiten ausreichend ist, solange eine Begrenzung nach oben (= Decke, Dach) vorhanden ist. Daran ist relativ leicht zu erkennen, dass auch eine Loggia und ein Wintergarten als Räumlichkeiten zählen – ein Balkon hingegen nicht, weil man hier keine fünf Wände hat, sondern in der Regel vier.

Was bedeutet baulich abgeschlossen? Damit ist gemeint, dass die Räume der Wohnung miteinander verbunden sind und diese exklusiv vom Inhaber der Wohnung benutzt werden können. Die Befriedigung der Wohnbedürfnisse von Menschen ist dann gegeben, wenn ein Durchschnittsnutzer dies so betrachten würde. In der Regel sind dafür mindestens ein Zimmer, eine Küche, ein Badezimmer und ein in der Wohnung befindliches WC nötig, allerdings gibt es auch Substandardwohnungen, die diese Kriterien nicht erfüllen und dennoch als Wohnung betrachtet werden.

Nice to know: Das Wohnungseigentumsgesetz definiert auch Reihenhäuser und Einfamilienhäuser als „Wohnungen“ und somit ist auch an jenen Objekten Wohnungseigentum begründbar.

Welche verschiedenen Arten von Wohnungen gibt es?

Egal, wie du sie nennen magst, Wohnungsarten oder Wohnungstypen – folgende gibt es (klicke auf den jeweiligen Begriff, um mehr darüber zu erfahren!):

  • Apartment
  • Loft
  • Etagenwohnung / Maisonette
  • Penthouse
  • Souterrainwohnung
  • Terrassenwohnung
  • Dachgeschoßwohnung
  • Einliegerwohnung
  • Altbauwohnung
  • Mikroapartment
  • Wohngemeinschaft

Welche Wohnungskategorien gibt es?

Gute Frage! Die beantworten wir dir gerne im eigenen Glossarbeitrag zu diesem Begriff: Wohnungskategorien.

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