Womöglich hast du vom Begriff Wucher schon einmal etwas gehört. Auch beim Verkauf von Immobilien kommt es leider immer wieder dazu. Wir erklären dir hier, worum es dabei genau geht.
Was ist ein Wucher?
Als Wucher werden Leistungen bezeichnet, die in einem auffallenden Missverhältnis zu der Gegenleistung stehen. Hinzu kommt eine Ausnützung einer gewissen Schwächesituation des benachteiligten Vertragspartners. Vereinfacht lässt sich sagen, dass man für eine Leistung oder Sache einen besonders hohen Preis bezahlen soll, der so nicht gerechtfertigt ist. Aus diesem Grund spricht man hierbei auch von „Wucherpreisen“.
Der Tatbestand des Wuchers wird im ABGB geregelt.
Aus rechtlicher Sicht werden folgende Schwächesituationen beschrieben:
- jemand nutzt die Leichtsinnigkeit einer Person aus
- jemand nutzt die Unerfahrenheit einer Person aus
- jemand nutzt die Gemütsaufregung einer Person aus
- jemand nutzt die Verstandesschwäche einer Person aus
- jemand nutzt eine bestimmte Zwangslage einer Person aus
Und das, um eine Leistung zu erhalten, die in einem krassen Missverhältnis zu der gebotenen, eigenen Leistung für die bewucherte Person selbst oder einen Dritten steht.
Welche Folgen hat ein Wucher?
In Österreich ist ein Wucher sowohl ein zivil- als auch ein strafrechtlicher Tatbestand. Im Zivilrecht reicht schon eine (leichte) Fahrlässigkeit aus, im Strafrecht braucht es bei einem Wucher einen (zumindest bedingten) Vorsatz.
Der Vertragspartner, der bewuchert wurde, kann sich auf die Unwirksamkeit des Vertrages berufen, was dazu führen kann, dass der Vertrag als nichtig erklärt wird. Dies geht nur vom Geschädigten aus – der Wucherer kann sich nicht auf das Vorliegen eines Wuchertatbestandes berufen.
Im Strafgesetzbuch (StGb) wird für das Vergehens eines Geld- oder Sachwuchers eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren festgelegt. Ist der Fall besonders schwer (etwa bei Vorliegen einer Gewerbsmäßigkeit) kann es zu einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren kommen.