Von einem Zweitwohnsitz hast du sicher schon einmal gehört. Der Begriff sagt es ja eigentlich schon aus: Es handelt sich um einen zweiten Wohnsitz, also nicht um den ersten, sprich den Hauptwohnsitz, sondern um einen weiteren Ort (bzw. genauer gesagt um eine Wohnung oder ein Haus), an den man sich jedoch nicht so regelmäßig aufhält, wie am Hauptwohnsitz und den man neben diesem (mit)nutzt. Zweitwohnsitze werden meist in einiger Entfernung zur primären Wohnsitzgemeinde begründet (u.A. oft auch in einem ganz anderen Bundesland).
Was ist ein Zweitwohnsitz?
Beim Zweitwohnsitz (manchmal auch als Nebenwohnsitz bezeichnet) handelt es sich um einen Wohnsitz, der überwiegend oder sogar ausschließlich nur einem vorübergehenden Wohnbedarf dient und zu Erholungszwecken bzw. für die Freizeitgestaltung genutzt wird. Hotels, Pensionen und andere Arten von touristischer Beherbergung zählen nicht dazu. Außerdem handelt es sich um keinen Zweitwohnsitz, wenn man eine Wohnung im Rahmen einer Ausbildung, für die Berufsausübung oder für die Pflege oder Betreuung von anderen Menschen bewohnt.
Manchmal spricht man in Bezug auf Zweitwohnsitze auch von einem Ferienwohnsitz oder einer Ferienimmobilie, oder auch von einem Freizeitwohnsitz, weil eben viele Zweitwohnsitz-Immobilien für Urlaube und Erholungsphasen genutzt werden.
Können Gemeinden Zweitwohnsitze beschränken?
Ja! Laut Steiermärkischen Grundverordnungsgesetz (StRoG) kann die Landesregierung sogenannte „Beschränkungszonen für Zweitwohnsitze“ ausrufen. Die Gemeinden, die dies betrifft, nennt man auch Vorbehaltsgemeinden. Mehr dazu liest du im eigenen Glossarartikel zu dem Thema (einfach auf den Begriff klicken).
Gibt es eigene Gebiete für Zweitwohnsitze?
Es gibt die sogenannten Zweitwohnsitzgebiete, bei welchen es sich um ein eigenes Baulandgebiet handelt. Früher wurden sie Ferienwohngebiet genannt. Sie befinden sich häufig in der Nähe von Badeseen, (Nah-)Erholungsgebieten, touristischen Hotspots wie auch in geringer Entfernung zu beliebten Sehenswürdigkeiten. In den meisten Flächenwidmungsplänen findest du sie noch als FW (Ferienwohngebiet). Grund dafür ist die Novelle des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes aus dem Jahr 2022, in der man die Umbenennung des Baulandgebietes beschlossen hat.